Entscheidungsgründe: 1. Dr. L ist Mitglied des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer. Wegen Nichterledigung von Disziplinarakten stellte der Kammeranwalt der Salzburger Rechtsanwaltskammer den Antrag auf Bestellung eines Untersuchungskommissärs und gleichzeitige Übertragung der Disziplinarsache an den Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, um bei der Beurteilung des Sachverhaltes jeden Anschein der Befangenheit von vornherein zu vermeiden. Dr.... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §25 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Übertragung eines Disziplinarverfahrens gegen ein Mitglied eines
Disziplinarrates wegen möglicher Befangenheit der übrigen Mitglieder
an einen anderen Disziplinarrat
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat gegen §25 Abs1 DSt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluß der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) war dem Delegierungsantrag des Kammeranwaltes Folge gegeben und die Vornahme der Disziplinaruntersuchung und Verhandlung in drei Rechtsanwälte betreffenden Disziplinarsachen vom Disziplinarrat der Salzburger jenem der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer übertragen worden. Deren Vorsitzender setzte die mündliche Verhandlung f... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §20 Abs1DSt 1990 §25 Abs1
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der örtlichen Zuständigkeit des
Disziplinarrates; kein verfassungsrechtliches Gebot der länderweisen
Gliederung von Rechtsanwaltskammern mit autonomen Länderkammern;
kein Verstoß der Regelung der Übertragung der Zuständigkeit des
Disziplinarrates in Fällen der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Bei der Bundespolizeidirektion Sbg. war gegen den Bf. ein Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung nach §103 Abs2 KFG 1967 anhängig. In einer auf Aufforderung der Bundespolizeidirektion Sbg. am 17. November 1982 abgegebenen Stellungnahme, in der der Bf. auf die wegen eines Fehlers der Behörde in Bezug auf den Tatzeitpunkt bereits eingetretene Verjährung hinweisen konnte, führte der Bf. folgendes aus: "Um eine - noch bessere - Ausbildung d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1872 §5 Abs2DSt 1872 §25 Abs1
Rechtssatz: Disziplinarstatut 1872; dem §5 Abs2 entsprechende Zusammensetzung des Disziplinarrates der Sbg. RAK; keine Anwendung einer gesetzwidrigen Geschäftsordnung; Beschlußfassung des aus 9 Mitgliedern bestehenden Disziplinarrates in Anwesenheit des Vorsitzenden und von weiteren 6 der (10) geladenen Mitglieder - kein Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, NÖ und Bgld. hat am 22. Mai 1974 unter Z D 36/1973 den Beschluß gefaßt, daß Grund zur Disziplinarbehandlung des Beschwerdeführers vorhanden sei, weil ihm ua. zur Last gelegt werde, "er habe am 4. Juli 1972 in den Geschäftsräumen der R. Gesellschaft bmH. in Wien verschiedene dort anwesende Personen 'unfähig', 'Lügnerinnen', 'Gesindel' und 'kriminell' und die Firma R. durch die Vorwürfe des Betruges u... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art133 Z4StGG Art6 / ErwerbsausübungStGG Art13AVG §59 Abs1DSt 1872 §2DSt 1872 §5DSt 1872 §25 Abs1DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §49 Abs4DSt 1872 §50 Abs2StPO §258 Abs1
Rechtssatz: Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine Bedenken gegen §2, §25 u... mehr lesen...