Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin war Rechtsanwältin. Mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Februar 1996 wurde ausgesprochen, daß "Grund zur Disziplinarbehandlung" vorhanden sei. 2. Mit einem am 30. April 1996 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragte die Beschwerdeführerin gemäß §25 Abs1 Disziplinarstatut 1990 (im folgenden: DSt), die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin war Rechtsanwältin. Mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Februar 1996 wurde ausgesprochen, daß "Grund zur Disziplinarbehandlung" vorhanden sei. 2. Mit einem am 30. April 1996 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragte die Beschwerdeführerin gemäß §25 Abs1 Disziplinarstatut 1990 (im folgenden: DSt), die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte un... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §25
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abweisung eines Antrags der beschwerdeführenden Rechtsanwältin auf
Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens auf einen
anderen Disziplinarrat wegen Befangenheit
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat sich in der
Begründung: des bekämpften Bescheides mit dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin. Mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 6.2.1996 wurde mit näherer
Begründung: ausgesprochen, daß "Grund zur Disziplinarbehandlung" vorhanden ist. 2. Mit Schriftsatz vom 29/30.4.1996 - die Eingabe ist auf Seite 1 mit "29.4.1996", auf Seite 4 mit "30.4.1996" datiert und wurde am 30.4.1996 zur Post aufgegeben - beantragte die Beschwerdeführerin, die Oberste Beruf... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2ZustellG §17 Abs3DSt 1990 §25
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung des Antrags der beschwerdeführenden
Rechtsanwältin auf Übertragung der Durchführung des
Disziplinarverfahrens auf einen anderen Disziplinarrat wegen
Befangenheit als verspätet; Bezugnahme auf erst nach Fristablauf
bekanntgewordene Tatsachen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 13. Dezember 1989, Zl. D 21/89, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "die aus der Konsultierung des Rechtsanwaltes (Name) der Anwaltsgemeinschaft (Name), London, am 29. Juli 1986 entstandene Honorarforderung... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2GO des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten §3GO des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten §7DSt 1872 §25DSt 1872 §35
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
mangels Ablehnungsmöglichkeit eines nicht bekanntgegebenen Mitgliedes
einer Kollegialbehörde und infolge geschäftsordnungswidriger
Zusammensetzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. Jänner 1987, Z D 9/84-47, wurde Rechtsanwalt Dr. R W für schuldig erkannt: "a) seine Honorarforderungen für die Vertretung der Ehegatten J und B B nicht durch tarifmäßig erstellte Honorarnoten bekanntgegeben, sondern offenbar übermäßige Pauschalbeträge von S 250.000,-- und S 400.000,-- als seine Honorarforderung an die Sparkasse Lienz abgetreten zu haben, dam... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1872 §25
Leitsatz: Zuziehung von Ersatzmitgliedern nur im Fall der Verhinderung oder
Ablehnung von Mitgliedern gesetzmäßig; gesetzwidrige Zusammensetzung
des Disziplinarrates von OBDK nicht wahrgenommen - Entzug des
gesetzlichen Richters
Rechtssatz: Die Zuziehung mindestens eines der Ersatzmitglieder zu den Disziplinarverhandlungen ist ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim VfGH ist zur Zahl B20/83 ein Verfahren über eine Beschwerde des Rechtsanwaltes Dr. R Sch. gegen einen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 5. Jänner 1983 anhängig, mit dem der Beschwerde des Kammeranwaltes gegen den Beschluß des Disziplinarrates der Oö. Rechtsanwaltskammer vom 5. Juli 1982 Folge gegeben und gegen den Bf. gemäß §17 Abs3 Z1 litb des Disziplinarstatuts für Re... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätDSt 1872 §5 Abs2DSt 1872 §25DSt 1872 §35GO des Disziplinarrates der Oö Rechtsanwaltskammer 1979 §5 Beachte vgl. Kundmachung BGBl. 87/1984 am 21. Feber 1984, s. Anlaßfall VfGH
27. Feber 1984 B217/82
Rechtssatz: GeschäftsO des Disziplinarrates der Oö. Rechtsanwaltskammer 1979; §5 hat als normative Grundlage fü... mehr lesen...