Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 DSt

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vfgh Erkenntnis 2006/9/26 B862/05

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 16. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe bei der Erbringung vorübergehender rechtsanwaltlicher Tätigkeiten in Österreich ua. für eine näher bezeichnete AG zu Jahresbeginn 2002 "a) es unterlassen, bei Absendung eines Rechtsanwaltsbriefes unter Verwendung eines Rundsiegels mit dem Hinweis 'zugelassener Rechtsanwalt' im Auftrag eines F M mit einer... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 26.09.2006

RS Vfgh 2006/9/26 B862/05

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK 7. ZP Art4DSt 1990 §16 Abs1 Z2, Abs5, §77 Abs3EG Art50EuRAG 2000 §4 Abs2, §7RAO §23Rechtsanwalts-Dienstleistungsrichtlinie 77/249/EWG vom 22.03.77Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), BGBl III 90/1997 Art54StGB §31
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Disziplinarstrafe über den in Österreich alsdienstleistender europäisch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.09.2006

TE Vfgh Erkenntnis 2000/11/28 B34/99

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im folgenden: Disziplinarrat) vom 21. Februar 1997 wurde über den Beschwerdeführer wegen des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes gemäß §16 Abs1 Z2 Disziplinarstatut 1990, BGBl. Nr. 474 (im folgenden: DSt 1990) eine Geldbuße in der Höhe von S 100.000,- verhängt. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, "er habe seit Juli 1991 Dr. L S, Rechtsa... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.11.2000

RS Vfgh 2000/11/28 B34/99

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Geldbuße über einen Rechtsanwalt wegen standeswidrigen Verhaltens in Zusammenhang mit der Verbücherung von Pfandrechten durch einen als Treuhänder beauftragten anderen Rechtsanwalt; ausreichende Gelegenheit zur Darlegung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.2000

TE Vfgh Erkenntnis 1996/10/2 B1098/96

Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 8. Mai 1992 wurde er für schuldig erkannt, er habe "1. als in dem im Oktober 1981 abgeschlossenen Kaufvertrag betreffend die geförderte Eigentumswohnung Seyringerstraße 17/8/18, Wien, (im folgenden Kaufgegenstand) von den Vertragsparteien und zwar der Verkäuferin M H und der Käuferin C C-O geb. I (im folgenden C O) mit seiner Zustimmung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.10.1996

RS Vfgh 1996/10/2 B1098/96

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienRAO §9 Abs1DSt 1990 §16 Abs1 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Berufspflichtenverletzung in Zusammenhang mit einem Treuhandvertrag; keine überlange Verfahrensdauer
Rechtssatz: Die Behörde hat ein eingehendes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.1996

TE Vfgh Erkenntnis 1995/9/25 B1766/94

Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 2. Juli 1993 der Verdacht erhoben, er habe "die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen, daß er durch die Verfassung des Pacht- und Optionsvertrages zwischen K T und J P vom 8.1.1990 die Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes u... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.09.1995

RS Vfgh 1995/9/25 B1766/94

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art7DSt 1990 §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verletzung von Berufspflichten und Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes durch den Verstoß gegen das Verbot zur Mitwirkung an einem Umgehungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.09.1995

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