Norm: B-VG Art 87OGHG §5StPO §45
Rechtssatz: Nach § 45 StPO zu treffende Entscheidungen sind Akte der Rechtsprechung, weshalb die Entscheidung dann, wenn auf Ausschließung erkannt wird, dem Vertreter des Ausgeschlossenen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung zufällt. Entscheidungstexte 1 Präs 2690-1637/14t Entscheidungstext OGH 09.04.2014 1 Präs 2690-1637/14t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bB-VG Art87
Rechtssatz: Die Verteilung der richterlichen Geschäfte besorgt der jeweilige Personalsenat in richterlicher Funktion. Den Parteien steht das prozessuale Recht zum Antrag, dass ein anderer als der nach der festen Geschäftsverteilung eines Gerichtshofs berufene Senat über ihr Rechtsmittel entscheide nicht zu, sollen sie doch den ihren genehmen Richter(-senat) nicht wählen können. Derartiges zu verhindern, ist ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87
Rechtssatz: Wer die Verfassungswidrigkeit bzw Gesetzwidrigkeit der Geschäftsordnung eines Gerichtes zweite Instanz behauptet, muß hiefür konkrete Umstände anführen. Entscheidungstexte 5 Ob 366/87 Entscheidungstext OGH 22.12.1987 5 Ob 366/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:R... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87B-VG Art88
Rechtssatz: Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet im wesentlichen, daß der Richter bei Ausübung seines Amtes ausschließlich an die Gesetze gebunden ist, daß jede Beeinflussung der Rechtsprechung aus Anlaß der Geschäftsverteilung ausgeschaltet wird und daß der Richter unabsetzbar und unversetzbar ist. Entscheidungstexte 4 Ob 122/77 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §9B-VG Art86B-VG Art87B-VG Art88ZPO §425ZPO §477 A1
Rechtssatz: Wird ein Richter zum Vorsitzenden des ArbGerG bestellt, handelt es sich jedenfalls um eine im Sinne Art 86 - 88 B - VG zum Richter ernannte und zur Ausübung des Richteramtes befähigte Person, weshalb die Annahme eines - keine Entscheidungswirkungen nach sich ziehenden und daher auch einer Anfechtung im Rechtsmittelweg unzugänglichen - Nichtbeschlusses der ersten Insta... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87GOG §32
Rechtssatz: Die Festlegung der Geschäftsverteilung eines GH erster Instanz (Landesgericht für Strafsachen Wien) durch den Personalsenat und die Vollziehung der Geschäftsverteilung durch den Präsidenten des GH sind Akte der Gerichtsbarkeit. Vgl auch; VerfGH vom 16.10.1952, Zl B 100/52 Entscheidungstexte Okt 45/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 45/73 Verö... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1aB-VG Art83B-VG Art87GOG §32GOG §34JN §30RDG §36
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebenden Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß der angerufene GH auch tätig werden kann. Tut er dies nicht, könnten sich dar... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87Geo §17GOG §32GOG §34RDG §36
Rechtssatz: Wenn durch als gerechtfertigt anerkannte Befangenheitserklärungen weder der mit der Leitung der Gerichtsabteilung beauftragte Richter noch seine Stellvertreter judizieren können, hat der zuständige Personalsenat durch richterlichen Akt (Änderung der Geschäftsverteilung) eine zur Bereinigung der Situation geeignete Verfügung zu treffen. Veränderungen der Geschäftsverteilung sind ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87ZPO §499 Abs2
Rechtssatz: Kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, wenn der mit einer bestimmten Rechtssache infolge eines Rechtsmittels befaßte übergeordnete Gerichtshof eine das Untergericht bindende Rechtsansicht ausspricht (Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechtes 6.Auflage 327 f). Entscheidungstexte 3 Ob 67/72 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Am 3. Juni 1965 fand vor dem Schiedsgericht zur Entscheidung über Wildschadenersatzansprüche für die Gemeinde R. eine Verhandlung statt, die auf Grund des gegen den Jagdberechtigten Leo Th. gerichteten Begehrens des Antragstellers Rudolf L. auf Feststellung des Wildschadens anberaumt worden war. Der Beklagte wurde zu dieser Verhandlung vom Jagdberechtigten als Schiedsrichter entsandt. Während der vom Kläger namhaft gemachte Schiedsrichter die Höhe des Schadens mit 80.663 S bezifferte,... mehr lesen...
Norm: B-VG §87
Rechtssatz: Ob ein Vollzugsorgan als Gericht oder als Verwaltungsbehörde anzusehen ist, hängt unter anderem davon ab, ob das Organ mit den verfassungsrechtlichen Garantien der Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit ausgestattet ist. Entscheidungstexte 8 Ob 210/66 Entscheidungstext OGH 20.09.1966 8 Ob 210/66 Veröff: SZ 39/150 ... mehr lesen...