Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesgericht Salzburg, zwei näher bezeichnete Bestimmungen "der Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung), BGBl II Nr 487/2002 idF [ergä... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs2ASVG §338 Abs1, Abs2, §343 Abs1, Abs1aReihungskriterien-V, BGBl II 487/2002 idF BGBl II 239/2009 §2 Abs1 Z5, §3 Abs1GleichbehandlungsG §1, §5, §8, §9Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.06 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen Art1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B530/2013 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 6. Juli 2012 den in der Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität W... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs2B-VG Art18 Abs2UniversitätsG 2002 §13 Abs2 litk, §124b Abs1, Abs5ZulassungsV des Rektorats der Medizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin idF Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien, 24.10.2012, 2. Stück, Nr 2 §10 Abs1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der in der Zulassungsverordnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen der Johannes Kepler Universität Linz schrieb am 23. April 2013 im Mitteilungsblatt der Johannes Kepler Universität Linz, 15. Stück, Nr 88, die Wahl der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Johannes Kepler Universität Linz für den 18. und 19. Juni 2013 aus. Für diese Wa... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs2StGG Art3EU-Grundrechte-Charta Art21, Art23UniversitätsG 2002 §2 Z9, §25 Abs4a, §42, §43Bundes-GleichbehandlungsG §11 Abs2Satzung der Universität Linz, Satzungsteil "Wahlordnung für Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen" (WO-KO) §7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtzulassung eines Wahlvorschlags für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der am 15. September 1940 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1972 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Hermagor (seit 1. Jänner 1973 Hermagor-Presseggersee). Nach seinen Angaben wurde ihm, nachdem er mit 17. Dezember 1982 zum Mitglied der Kärntner Landesregierung (Landesrat) gewählt worden war, zunächst ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gewährt, ab 1. Jänner 1984 wurde er - nach entsprechender Än... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art7 Abs2B-VG Art21 Abs1StGG Art5Krnt DienstrechtsG §14 Abs2Krnt DienstrechtsG §16 Abs1 Z2Krnt DienstrechtsG §234 Abs3Krnt GemeindebedienstetenG 1992 §43 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung des Antrags
eines - wegen Ausübung einer Funktion als Mitglied der
Landesregierung auf Antrag (vorzeitig) in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A.1.a) Das Land Kärnten schloß am 29. Jänner 1990 mit Dipl.Ing. Dr. A T einen befristeten Sondervertrag zur
Begründung: eines Vertragsbedienstetenverhältnisses. Am 30. Jänner 1990 wurde der Genannte auf die Dauer dieses Dienstverhältnisses zum Bezirkshauptmann von Wolfsberg ernannt. Nachdem das Land Kärnten mit Wirkung vom 1. August 1990 mit ihm einen unbefristeten privatrechtlichen Dienstvertrag als Vertragsbediensteten abgeschlossen hatte, wurde er (neu... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs2B-VG Art59aB-VG Art83 Abs2B-VG Art95 Abs4Krnt BezügeG 1992 §9 Abs1Krnt DienstrechtsG §17Krnt DienstrechtsG §141 Abs3Krnt DienstrechtsG §147 Abs6 und Abs10Krnt DienstrechtsG §300Krnt DienstrechtsG §330
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ungeschmälerte Ausübung eines Landtagsmandats
durch Außerdienststellung eines Landesbeamten für die Dauer der
Mandatsausübung infolge verfas... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt DSt 1872 §12 Abs2
Rechtssatz: Keine willkürliche Verhängung und Bemessung der Höhe einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt Entscheidungstexte B 1573/89 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.12.1990 B 1573/89 Schlagworte Rechtsanwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 23. Februar 1989 strahlte der Österreichische Rundfunk (ORF) die Fernsehsendung "Inlandsreport" (in FS 2) aus, in deren Verlauf ein Beitrag mit dem Titel "Alte Rechnungen" gebracht wurde. Für diesen Sendeteil waren der Informationsintendant J K und der Leitende Redakteur J F verantwortlich, dem die Moderation oblag. Als Interviewer (Beitragsgestalter) trat Dr. P P auf. 1.1.2. In einer am 8. März 1989 bei der Kommission zur Wahrung des Rundfun... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt RundfunkG §2 BVG-Rundfunk ArtI Abs2
Leitsatz: Verletzung des Gleichheitsrechtes durch einen Bescheid der
Rundfunkkommission infolge objektiver Willkür; Verletzung des
Objektivitätsgebotes in einem Fernsehmagazin durch einseitige
Darstellung der gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe; keine
Gewährung der Möglichkeit zur Erwiderung der medialen Angriffe und
e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem auf Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung, LGBl. Nr. 30/1984, gestützten Antrag begehrt der Landesvolksanwalt von Vorarlberg die Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Hittisau über die Ausgestaltung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen gemäß §9 Abs3 des Baugesetzes vom 26.4.1988, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 2.5. bis 17.5.1988, von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur Kenntnis genommen mit Schre... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art18 Abs2 B-VG Art148e B-VG Art148i Abs2 Verordnung der Gemeindevertretung von Hittisau über die Ausgestaltung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 26.04.88, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 02.05, bis 17.05.88 Vlbg BauG 1972 §9 Abs3 Vlbg Landesverfassung Art58 Abs2 Vlbg StraßenG §37
Leitsatz: Gesetzmäßigkeit einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer - Inhaber einer schulfesten Lehrerstelle an der Hauptschule 1 Gmunden-Stadt - und die beteiligte Partei - Inhaberin einer schulfesten Lehrerstelle an der Hauptschule 2 Gmunden-Stadt - waren die einzigen Bewerber um die im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich vom 10. November 1988 unter Post Nr. 45 ausgeschriebene (schulfeste) Leiterstelle der Hauptschule 2 Gmunden-Stadt. 2.a) Das Kollegium des Bezirksschulrat... mehr lesen...
Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art14 Abs4 lita B-VG Art144 Abs1 / Bescheid Oö Landeslehrer-DiensthoheitsG 1986 §2 Abs1 lite LDG 1984 §26 AVG §58 Abs2 AVG §60
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Gleichheitsrecht durch Verleihung
einer schulfesten Leiterstelle an die - im verbindlichen
Besetzungsvorschlag - erstgereihte Mitbewerberin und beteiligte
Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beteiligte ist Eigentümer von zwei Liegenschaften mit den aneinandergrenzenden Grundstücken 646/1 und 650/4 der Katastralgemeinde Simmering, die zwischen der Herbortstraße und der Straße "Am Kanal" liegen. Diesen Grundstücken gegenüber, und zwar auf der anderen Seite der Herbortstraße, befindet sich die Fabriksanlage der beschwerdeführenden Gesellschaft (Braunhubergasse 23 und 24 bzw. Herbortstraße). Die Beschwerdeführerin erhob im Verfahren über das ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art18 Abs2 Plandokument Nr 5490. Beschluß des Wr Gemeinderates vom 30.06.1977 Wr BauO 1930 Wr BauO 1930 §6 Abs8 Wr BauO 1930 §134 Abs3 Oö RaumOG §16 Abs2
Leitsatz: Kein Verstoß einer in einem Plandokument festgelegten Widmung gegen
die Wr BauO 1930; Aufhebung des angefochtenen Bescheides aufgrund
eines auf eine gleichheitswidrige Gesetzesausleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Eingabe vom 3. April 1989 beantragte der Beschwerdeführer, seinen Austritt aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu genehmigen. Denn seit der Gründung dieses Fonds im Jahre 1950 für selbständige Ärzte unter Einbeziehung der unselbständigen Ärzte im Jahre 1964 habe sich die sozialrechtliche Absicherung der Ärzteschaft und ihrer Angehörigen weitestgehend geändert. Da durch die Pflichtversicherungen nach dem ASVG und dem FSVG (GSVG) nicht nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Arbeitslosen, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Karenzurlaubsgeld erschöpft haben, kann auf Antrag nach den §§33ff ArbeitslosenversicherungsG 1977, BGBl. 609 (AlVG), Notstandshilfe gewährt werden, wenn sie arbeitsfähig und arbeitswillig sind und sich in Notlage befinden. Nach §36 AlVG erläßt der Bundesminister für soziale Verwaltung (jetzt für Arbeit und Soziales) Richtlinien über das Ausmaß der Notstandshilfe (Abs1), in denen auch die näheren... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz - Verw.akt B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab ÄrzteG §40 ÄrzteG §75 ÄrzteG §78 Abs1 AKG 1954 §5 Abs2 litc
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Ärzten in ein System
der beruflichen Altersversorgung neben der Versicherung nach ASVG und
FSVG; keine Verfassungswidrigkeit der Eingliederung von
unselbständig erwerbstätigen Ärz... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs5 / Fristsetzung AlVG §36 Abs1 AlVG §36 Abs3 litB sublitc NotstandshilfeV §4 Abs2
Leitsatz: Aufhebung der Bestimmung über die Kürzung der Notstandshilfe bei
gemeinsamen Notstandshilfebezug von Ehegatten oder Lebensgefährten
wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz; Unsachlichkeit der
Regelung mangels Festsetzung von... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab EStG §18 Abs2 Z4 lita idF vor dem Zweiten AbgÄG 1987 EStG §18 Abs2 Z4a idF des Zweiten AbgÄG 1987 AbgÄG Zweites 1987, BGBl 312 Abschnitt I ArtII Z4a
Leitsatz: Keine Überschreitung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums
durch Normierung einer Rückwirkung für die Einschränkung... mehr lesen...