Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Wels zu FN ***** eingetragenen R***** GmbH mit dem Sitz in S*****, über die Revisionsrekurse der Gesellschaft und des Geschäftsführers R***** R*****, beide ve... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs zugelassen, weil zum neuen Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011 noch keine oberstgerichtliche Judikatur bekannt sei. Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind unzulässig. Die Rechtsmittelwerber meinen, das Rekursgericht hätte statt einer Sachentscheidung die unbegründeten Zwangsstrafverhängungsbeschlüsse des Erstgerichts gemäß § 57 Z 1 AußStrG aufheben müssen. Zutreffen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIB-VG Art33B-VG Art57
Rechtssatz: Dass der Abgeordnete selbst, wo und wann immer er will, seine Äußerungen unter Immunitätsschutz wiederholen dürfte, hat mit dem Schutz der Berufsausübung des Abgeordneten nichts mehr zu tun und führt nur dazu, dass Politiker missliebige Personen ohne jede Verantwortlichkeit gegenüber dem Betroffenen nachhaltig schädigen könnten, wenn sie nur zuvor die Vorwürfe in einer Sitzung des Nationa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BI, B-VG Art33B-VG Art57
Rechtssatz: Wenn ein Abgeordneter zum Nationalrat die im Plenum gemachten ehrverletzenden Äußerungen auf einer Pressekonferenz wiederholt, besteht weder der Schutz der beruflichen Immunität nach Art 57 B-VG noch der sachlichen Immunität nach Art 33 B-VG. Entscheidungstexte 6 Ob 79/00m Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 79/00m Veröf... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57B-VG Art96 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litb
Rechtssatz: Die von einem Vertragsbediensteten erkennbar gegen den Gemeindesekretär öffentlich erhobenen Vorwürfe der Lüge und des Betruges bilden eine erhebliche Ehrverletzung eines Vorgesetzten im Sinne des § 39 Abs 2 lit b nö GdvBG, da damit der Rahmen sachlicher und gerechtfertigter Kritik in Beleidigungsabsicht überschritten wurde. Eine berufliche und außerberufliche Immunität für Mitgl... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AB-VG Art57
Rechtssatz: Die berufliche Immunität des Art 57 Abs 1 B-VG steht auch zivilrechtlichen Klagen nach § 1330 ABGB entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 668/87 Entscheidungstext OGH 11.12.1987 2 Ob 668/87 Veröff: RdW 1988,85 = ÖBl 1988,68 = MR 1988,88 (Korn) = JBl 1989,245 = SZ 60/271 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57
Rechtssatz: Äußerungen, die in Massenmedien oder bei Pressekonferenzen abgegeben werden, sind nicht durch die berufliche, sondern durch die außerberufliche Immunität geschützt. Entscheidungstexte 2 Ob 668/87 Entscheidungstext OGH 11.12.1987 2 Ob 668/87 Veröff: SZ 60/271 = JBl 1989,245 = EvBl 1988/79 S 399 = RdW 1988,68 = MR 1988,88 (Korn) ... mehr lesen...
Norm: B-VG §57StPO §160
Rechtssatz: Die der Anwendung eines Beugemittels zugrunde liegende Verweigerung pflichtgemäßen Verhaltens ist keine "strafbare Handlung" im Sinn des Art 57 B-VG. Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 10 Os 201/83 Veröff: JBl 1984,680 (Anmerkung Liebscher) = EvBl 1985/31 S 121 = RZ 1985/9 S 43 = SSt 55/42 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57
Rechtssatz: Unter "behördlicher Verfolgung" ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung (vgl Atzwanger - Kobzina - Zögernitz, NRGOG 1975, S 42, Zagler in ÖVA 1970 S 146, Berchtold in ÖJZ 1979, S 505; EvBl 1947/248, KH 1732, SSt 23/41 ua) jede unmittelbar gegen den Abgeordneten als mutmaßlichen Täter gerichtete Maßnahme einer Behörde zu verstehen, die darauf abzielt, Tat und Täter zu klären und den Täter der Bestrafung zuzufü... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57StPO §160
Rechtssatz: Die Immunität eines Abgeordneten schützt ihn nicht vor der Anwendung von Beugemitteln nach § 160 StPO. Diese können auch dann, wenn ein Zusammenhang der Aussageverweigerung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten nicht auszuschließen ist, ohne Zustimmung des Nationalrates verhängt und vollzogen werden. Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entsche... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57
Rechtssatz: Die Begriffe "Verfolgung" und "strafbare Handlung" sind im B-VG nicht definiert. Die müssen daher nach den geltenden Auslegungsregeln in jener Bedeutung verstanden werden, die in der österreichischen Rechtsordnung allgemein mit ihnen verbunden wird (vgl dazu VfSlg 1327, 1994,3472). Entscheidungstexte 10 Os 201/83 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 10 Os ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57
Rechtssatz: Ohne vorherige Zustimmung des Vertretungskörpers (Nationalrat, Landtag) dar keine Verfolgungshandlung gesetzt werden, daher auch keine Zustellung einer vor der Auslieferung erlassenen Strafverfügung. Entscheidungstexte 12 Os 54/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 12 Os 54/77 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57StPO §412StPO §452 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Beschuldigter, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet ist, später die Immunität als Abgeordneter erlangt, ist das Verfahren in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 412 und 452 Abs 2 StPO abzubrechen. Entscheidungstexte 9 Os 81/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1962 9 Os 81/62 Veröff: SSt 33/13 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art57StPO §38 Abs3StPO §153
Rechtssatz: Ein Mitglied des Nationalrates darf über eine von ihm in Ausübung seines Berufes gemachte Äußerung nur dann vom Gericht als Zeuge vernommen werden, wenn der Inhalt dieser Äußerung ihn nicht selbst als einer strafbaren Handlung verdächtig erscheinen läßt. Entscheidungstexte 5 Os 262/52 Entscheidungstext OGH 02.05.1952 5 Os 262/52 ... mehr lesen...