Norm
ABGB §1330 Abs2 BI, B-VG Art33Rechtssatz
Wenn ein Abgeordneter zum Nationalrat die im Plenum gemachten ehrverletzenden Äußerungen auf einer Pressekonferenz wiederholt, besteht weder der Schutz der beruflichen Immunität nach Art 57 B-VG noch der sachlichen Immunität nach Art 33 B-VG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113402Im RIS seit
28.04.2000Zuletzt aktualisiert am
10.08.2012