Norm
B-VG Art57Rechtssatz
Äußerungen, die in Massenmedien oder bei Pressekonferenzen abgegeben werden, sind nicht durch die berufliche, sondern durch die außerberufliche Immunität geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0053459Dokumentnummer
JJR_19871211_OGH0002_0020OB00668_8700000_002