Norm
B-VG Art57Rechtssatz
Wenn ein Beschuldigter, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet ist, später die Immunität als Abgeordneter erlangt, ist das Verfahren in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 412 und 452 Abs 2 StPO abzubrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0053471Dokumentnummer
JJR_19620307_OGH0002_0090OS00081_6200000_001