Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B2214/98 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Vergabekontrollsenates des Landes Salzburg (künftig: VKS) vom 1. Oktober 1998, Z6/-602/VKS/123-1998, anhängig. a) Diesem Bescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Landesnervenklinik Salzburg hat die Lieferung von zwei Ganzkörper-MR-Kernspintomographieanlagen ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde an eine Bietergemeinschaft erteilt, die aus zwei Unte... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art19B-VG Art44 Abs1B-VG Art44 Abs3B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs7 dritter SatzBundesvergabeG 1997 §99 Abs2BundesvergabeG 1997 §126aSbg LandesvergabeG §1 Abs1 Z1
Leitsatz: Aufhebung einer die umfassende Suspendierung der Bundesverfassung für
landesgesetzliche Vorschriften über die Organisation und
Zuständigkeit von Vergabekontrolleinrichtungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §8 Abs2 EStG 1988 der Stammfassung konnten unter anderem Anschaffungs- und Herstellungskosten, die zur Assanierung von Betriebsgebäuden aufgewendet wurden, von näher bestimmten Ausnahmen abgesehen, statt mit den allgemeinen Sätzen des Abs1 gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wenn die Assanierung auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes erfolgte. §28 Abs3 Z3 bestimmte für Vermietung und Verpachtung, daß u... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art44 Abs1B-VG Art44 Abs3EStG 1988 §28 Abs3EStG 1988 §124a, §124b idF StrukturanpassungsG 1996
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der (rückwirkenden) Beseitigung der
begünstigten Abschreibung des Assanierungsaufwandes durch das
StrukturanpassungsG 1996; Verfassungsrang der die übergangslose
Änderung verfügenden Bestimmung im Einkommensteuerg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem am 15.5.1997 beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten "Antrag gemäß Art140 Abs1 B-VG iVm Art23 Abs2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz (Sbg. L-VG) wegen Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des §25 Abs2 bis 5 Salzburger Stadtrecht 1966 (LGBl. 47/1966 idF 16/1997) und §45 Salzburger Gemeindeordnung 1994 (LGBl. 107/1994 idF 47/1995)" begehren 13 Abgeordnete zum Salzburger Landtag, der Verfassungsgerichtshof möge erkennen, dass "- §25 ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art44 Abs1B-VG Art60 Abs6B-VG Art99B-VG Art117 Abs6B-VG Art118 Abs5B-VG Art140 Abs1 / AllgVfGG §62 Abs1 erster SatzSbg Stadtrecht 1966 §25Sbg GdO 1994 §45Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art23 Abs2Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art53
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Salzburger Regelung über die
Abberufung im Regelfall direkt gewählter Bürgermeister durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B2069/92 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer brachte im Juni 1992 beim Militärkommando Steiermark eine Erklärung nach §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. 679, idF der Zivildienstgesetz-Novelle 1991, BGBl. 675, (im folgenden: ZDG), ein, wonach er die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen könne u... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art44 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätZivildienstG §2 Abs1 idF BGBl 675/1991 ZivildienstG §2 Abs2 idF BGBl 675/1991 ZivildienstG §5 idF BGBl 675/1991
Leitsatz: Entstehen der Zivildienstpflicht und der Ausnahme von der
Wehrpflicht bereits ex lege durch die Abgabe einer den gesetzlichen
Erfordernissen entsprechenden Erklärung; Verstoß der Bestimmung des
ZivildienstG über den Eintritt... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art44 Abs1KFG 1967 §103 Abs2 idF der 10. KFG-Nov
Leitsatz: KFG 1967; keine Bedenken gegen die dem Zulassungsbesitzer nach
§103 Abs2 idF der 10. KFG-Nov., BGBl. 106/1986, auferlegte
Erteilung einer Auskunftspflicht über den Lenker des Fahrzeuges;
keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
Rechtssatz: Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 13. August 1987 erkannte der Landeshauptmann von Tirol die Bf. einer Übertretung nach §103 Abs2 des Kraftfahrgesetzes 1967 idF der 10. KFG-Nov. schuldig, weil sie als Zulassungsbesitzerin eines mit dem Kennzeichen angeführten Pkws der Bundespolizeidirektion Innsbruck auf deren Verlangen nicht mitgeteilt habe, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt in Innsbruck gelenkt hat. Über die Bf. wurden ... mehr lesen...