RS Vfgh 1994/2/28 B1540/92

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Veröffentlicht am 28.02.1994
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Allg
B-VG Art144 Abs2

Leitsatz

Gesonderte Erledigung von Beschwerden gegen die Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags und die Entscheidung über eine Schubhaftbeschwerde durch den Unabhängigen Verwaltungssenat

Rechtssatz

Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich der Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags durch den UVS zur Einbringung einer Schubhaftbeschwerde (siehe B v 28.02.94, B283/94); gesonderte Erledigung hinsichtlich der Entscheidung des UVS über die Schubhaft.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Trennbarkeit, VfGH / Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1540.1992

Dokumentnummer

JFR_10059772_92B01540_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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