Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BAO §207BAO §238VStG §31 Abs1WAO §146WAO §149WAO §157WAO §184Wr GetränkesteuerG §7 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 8726/1980
Rechtssatz: Wr. Abgabenordnung; Getränkesteuer für Wien; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Willkür; keine denku... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines am 30. November 1963 geborenen unehelichen Sohnes. Am 5. Feber 1974 brachte die Kindesmutter beim Bezirksgericht Hietzing als zuständigem Pflegschaftsgericht einen Antrag ein, den Unterhalt für den Minderjährigen, der bis dahin mit 1200 S gerichtlich festgesetzt war, auf 1700 S pro Monat zu erhöhen. Aufgrund dieses Antrages beschloß das Pflegschaftsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Einkomm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat am 30. Juli 1973 den Zusammenlegungsplan für das Zusammenlegungsgebiet Obritzberg erlassen. Der Landesagrarsenat hat mit Bescheiden vom 13. Juni 1975 und vom 7. Juli 1975 von den beiden Beschwerdeführern und von anderen Personen gegen den Zusammenlegungsplan erhobenen Berufungen teilweise stattgegeben, den Zusammenlegungsplan abgeändert und im übrigen die Berufungen abgewiesen. Die von den Beschwerdeführern gegen die Besc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer hat am 20. November 1978 an den Akademischen Senat der Universität Sbg. den Antrag auf Zulassung zur Promotion sub auspiciis praesidentis gestellt. Dieser hat mit Bescheid vom 26. Jänner 1979 "in Kenntnis der Note 'gut' in der Beurteilung des Zweitgutachters der Dissertation beschlossen", das Ansuchen des Beschwerdeführers "um Verleihung des Doktorates der Philosophie unter den Auspizien des Bundespräsidenten gemäß §§2 und 2a des Bundesgeset... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 24. August 1978 begehrte die im vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligte NEWAG die Einräumung der zur Ausübung dieser erteilten Genehmigung erforderlichen Leitungsrechte an mehreren der Beschwerdeführerin gehörigen Grundstücken, da keine Einigung mit der Beschwerdeführerin erreicht werden konnte. Mit dem angefochtenen Bescheid der Nö. Landesregierung vom 26. Jänner 1979, Z I/5-E-1840/6-1978, wurden der NEWAG gem. §§11 ff des Nö. Starkstromwegeges... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art12 Abs3B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
Rechtssatz: Elektrizitätswesen; die Devolutionsregelung des Art12 Abs3 B-VG ist einem Instanzenzug gleichzuhalten; Nichterschöpfung des Instanzenzuges Entscheidungstexte B 112/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 1... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art5AußStrG §2 Abs2 Z5GEG 1962 §1 Z6GEG 1962 §2JN §1
Rechtssatz: Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962; keine Bedenken gegen §2; Vorschreibung des Ersatzes von Sachverständigengebühren; keine denkunmögliche Anwendung Entscheidungstexte B 428/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Flurverfassung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabFlVfGG 1951 §11Nö FlVfLG 1934 idF LGBl 221/1991 §7 Abs1Nö FlVfLG 1934 idF LGBl 221/1991 §8 Abs2 litbNö FlVfLG 1975 §18 Abs1 lita, §18 Abs1 litbNö FlVfLG 1975 §18 Abs2Nö FlVfLG 1975 §22
Rechtssatz: Nö. Flurverfassungs-Landesgesetz; keine gleichheitswidrige Anwendung des §18; kein Entzug des gese... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art67 Abs1B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §56BG über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten §2 Abs1 litd
Rechtssatz: Promotio sub auspiciis präsidentis; bloße Weitergabe der an die Universitätsdirektion gerichteten Mitteilung des Bundesministers, keinen Antrag zu stellen - kein Bescheid ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...