Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 403/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 19.03.1980 B 403/79 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
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Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...
Begründung: I.1. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Verhalten eines Gendarmerieorgans, welches er als faktische Amtshandlung deutet. Nach seinem Vorbringen ist er grundbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf welcher er aufgrund einer ihm am 29. September 1977 erteilten Baubewilligung ein Einfamilienhaus errichtet. Am 2. September 1979 habe er sich zum Zweck dieser Bauführung seines Grundnachbarn als Bauhelfer bedient. Der Gendarmer... mehr lesen...