Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabGSPVG §3 Z7 idF BGBl 32/1973
Rechtssatz: GSPVG; keine gleichheitswidrige Anwendung des §3 Z1 infolge Unangreifbarkeit der
Norm: Entscheidungstexte B 182/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Wegen des Verdachtes, am 18. Dezember 1979 als Angehöriger der Heeressport- und Nahkampfschule (HSNS) in Wiener Neustadt Sprengstoff gestohlen zu haben, war der Beschwerdeführer vom 20. Dezember 1979, 14,00 Uhr bis 22. Dezember 1979, 14,00 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt in Haft. Auf Grund eines richterlichen Haftbefehles vom 22. Dezember 1979 wurde er sodann dem Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Wiener Neustadt überstellt. Von dort wurde er ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsgewalt unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für die behaupteten Mißhandlungen des Beschwerdeführers - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels eines geeigneten Beschwerdegegenstandes Entscheidungstexte ... mehr lesen...