Begründung: I. 1.1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen, das sich hauptsächlich auf Transportbegleitungen spezialisiert hat. Am 8. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer nach Ableistung eines Eides auf seine Dienstpflichten und nach Ausstellung eines Ausweises, der Aushändigung eines Dienstabzeichens und einer Dienstanweisung von der Vorarlberger Landesregierung mit der Funktion der Straßenaufsicht betraut. Der Ausweis trägt den Vermerk, dass der Beschwerdeführer ermä... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen, das sich hauptsächlich auf Transportbegleitungen spezialisiert hat. Der Beschwerdeführer wurde ua. von den Landesregierungen Tirol, der Steiermark und des Burgenlandes nach Ableistung eines Eides auf seine Dienstpflichten und nach Ausstellung eines Ausweises, der Aushändigung eines Dienstabzeichens mit der Funktion der Straßenaufsicht (§97 Abs2 StVO 1960) betraut. 1.2. Mit rechtskräftiger Strafverfüg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 15. Jänner 2001 bei der niederösterreichischen Marktgemeinde Leobersdorf den Antrag auf Erklärung des in ihrem Eigentum stehenden Grundstückes Nr. 919/2, KG Leobersdorf, zum Bauplatz. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Leobersdorf wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. März 2001 unter Hinweis auf die Widmung des Grundstückes Nr. 919/2 als "Grünland Sportstätte, Spielplatz" ab und führte dazu aus, ei... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStVO 1960 §97, §97a
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines auf Transportbegleitungen spezialisierten Unternehmers wegen Widerruf der Ermächtigung zum Straßenaufsichtsorgan mangels Legitimation; kein Eingriff in die Rechtssphäre des Organwalters
Rechtssatz: Rechtsnormen, die nur die A... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallVfGG §88
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung von §6 Abs1 litb und litc, in Abs2 der Wortfolge "im Sinne des Abs1 litb", Abs3 und Abs7 Tir GVG 1996 idF LGBl 75/1999 mit E v 15.12.04, G79/04 ua. Kostenzuspruch: In den den Beschwerdeführerinnen zu B2149/00 und B805/01 zugesprochenen Kosten (die auf Grund... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Leobersdorf vom 22.02.90, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm erlassen wurde, insoweit als damit für das Grundstück Nr 919/2, KG Leobersdorf, die Widmung "Grünland Sportstätte, Spielplatz (Gsp)" festgelegt wird, mit E v 03.12.04, V32/... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführer begehrten mit Antrag vom 18. Februar 2003 gemäß den Bestimmungen des Entschädigungsfondsgesetzes, BGBl. I 12/2001 (im Folgenden: EFG), die Naturalrestitution der im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaften EZ 9 und EZ 10 (ohne Grundstück Nr. 2520), Grundbuch 34046, Neuhodis Markt, und EZ 169 und EZ 117, Grundbuch 34003 Althodis. Gemäß dem Beschwerdevorbringen standen diese Liegenschaften bis 1941/1942 im gemeinsamen Eigentu... mehr lesen...
Index: 13 Staatsvertragsdurchführung, Kriegsfolgen13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidEntschädigungsfondsG §34
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der
Schiedsinstanz für Naturalrestitution gemäß Entschädigungsfondsgesetz
mangels Bescheidqualität der angefochtenen, als negative Empfehlung
für den zuständigen Bundesminister zu wertende Erledigung;
Restitutionsanspruch zivilrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die mitbeteiligte Partei stellte am 2. März 2000 beim Magistrat der Stadt Wien den Antrag auf baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen auf dem vorderen bebaubaren Bereich nächst der Verkehrsfläche auf der Liegenschaft Kaasgrabengasse 83, KG Untersievering, 1190 Wien. Die Baubehörde erster Instanz führte in der Folge mehrere mündliche Bauverhandlungen durch, im Zuge derer die Beschwerdeführerinnen Einwendung... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des Plandokuments Nr 5779, Beschluss des Wr Gemeinderates vom 26.06.85, soweit damit für das Grundstück Kaasgrabengasse Nr 83 auf dem vorderen, näher zur Kaasgrabengasse befindlichen Liegenschaftsteil eine Baufluchtlinie festgelegt wird, mit E v 07.12.04, V33/04. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 2003 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Bankangestellter. Zudem betrieb er in diesem Jahr das ordentliche Diplomstudium der "Rechtswissenschaften" an der Universität Linz. 2. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Juli 2004 wurden die vom Beschwerdeführer im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2003 geltend gemachten Aufwendungen für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Stadtgemeinde Innsbruck vom 21. September 2004 wurde den Beschwerdeführern - gestützt auf die Vorschrift über die Erhebung von Kanalanschlussgebühren der Stadtgemeinde Innsbruck (im Folgenden: Kanalanschlussgebührenordnung) idF des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Dezember 1974 - eine Kanalanschlussgebühr vorgeschrieben. Gegen diesen - keinem weiteren Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingabe vom 18. April 2001, beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Podersdorf am See eingelangt am 19. April 2001, ersuchte der Beschwerdeführer um die Erteilung einer Baubewilligung gemäß §18 des Burgenländischen Baugesetzes 1997, LGBl. Nr. 10/1998 idF LGBl. Nr. 32/2001 und 42/2001 (in der Folge: Bgld. BauG), zur Errichtung einer Wohnhausanlage auf dem Grundstück Seestraße 1. Die Baubehörde holte ein Ortsbildgutachten ein. Mit Bescheid vom 10. Sept... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 28.07.01, mit der Bebauungsrichtlinien für den Ortskern (Hauptstraße, Neusiedlerstraße, Seestraße) erlassen werden, mit E v 06.12.04, V42/04. Entscheidungstexte B 1337/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Eingabe vom 27. Juli 2000 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung eines Büro- und Wohnhauses auf der Liegenschaft in Wien 13, Küniglberggasse 42. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens modifizierte der Bauwerber das Bauvorhaben unter Reduzierung des Volumens des Baukörpers. Für die Liegenschaft galten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Plandokument Nr. 6299, folgende Festlegu... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Plandokuments Nr 6299, Beschluss des Wr Gemeinderates vom 25.06.92, idF der Verordnung des Stadtsenates über Flächenwidmungs- und Bebauungspläne 13. Bezirk, Z MA 21B - VO 13/96, soweit damit für das Grundstück Küniglberggasse Nr 42 der Zusatz zur Widmung Wohngebie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 13. August 2002, Zl. VerkR96-3417-2002-Fs, wurde über den Beschwerdeführer gemäß §24 Abs1 lita iVm. §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe von € 50,- verhängt, weil er am 12. Februar 2002 zwischen 7.55 Uhr und 8.18 Uhr seinen PKW mit dem behördlichen Kennzeichen BR OLI 1 im Ortsgebiet von Ried im Innkreis auf der Höhe des Objektes Kirchenplatz 6 im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Halte- und ParkverbotsV der Gemeinde Ried im Innkreis vom 12.12.97 mit E v 02.12.04, V37/04. Entscheidungstexte B 101/04 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 02.12.2004 B 101/04 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 16. Oktober 2001 als Behörde erster Instanz wurde einer Gesellschaft mbH gemäß §17 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer thermischen Restmüllbehandlungsanlage (TBA) für nicht gefährliche Abfälle samt Nebenanlagen mit einer Kapazität von 80.000 t/Jahr auf näher bezeichneten Grundstücken nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterl... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationAbfallwirtschaftsG §29Krnt AbfallwirtschaftsO §13 Abs2, §43UVP-G 2000 §3, §17, §19 Abs4Verordnung der Kärntner Landesregierung über den Entsorgungsbereich und den Standort der thermischen Abfallbehandlungsanlage, LGBl 11/1999 - Krnt StandortV
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit de... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V124/03, E v 01.12.04 (keine Gesetzwidrigkeit der Krnt StandortV, LGBl 11/1999). Entscheidungstexte B 894/02 Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.12.2004 B 894/02 Schlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gegenstand der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde ist ein Bescheid des Bundesministers für Inneres, mit dem der Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die Zurückweisung eines Antrages auf inhaltliche bescheidmäßige Erledigung einer außerordentlichen Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. bestätigt wurde. II. Der Verfassungsgerichtshof hat über die - zulässige... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid vom 14. August 2002 erließ der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten (UVS) eine einstweilige Verfügung "in der Vergabesache des öffentlichen Auftraggebers Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs AG (ASFINAG") ... [richtig wohl: Land Kärnten, Abteilung 17, Straßen- und Brückenbau, in 9020 Klagenfurt, Arnulfplatz 1]" betreffend das Vergabeverfahren "Baulos Rutschung Stoffanellgraben, B 111 Gailtaler Straße", mit der das Vergabeverfahren "l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführenden Parteien üben das nicht bewilligungspflichtige gebundene (vgl. §124 Z12 GewO 1994 idF vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002) bzw. - seit In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes mit 1. August 2002 - das reglementierte Gewerbe der Masseure (§94 Z48 GewO 1994) aus. Die vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden richten sich gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide des unabhängigen Verwaltungssenat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführenden Parteien üben das nicht bewilligungspflichtige gebundene (vgl. §124 Z12 GewO 1994 idF vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002) bzw. - seit In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes mit 1. August 2002 - das reglementierte Gewerbe der Masseure (§94 Z48 GewO 1994) aus. Die vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden richten sich gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 22. April 2002 wurde dem Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß §10 Abs7 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz - KOG), BGBl. I 32/2001, ein Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung des Aufwandes der "Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" (RTR-GmbH) für das 1. Quartal 2002 in bestimmter Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 13. November 2002 wurde dem Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß §10 Abs7 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz - KOG), BGBl. I 32/2001, ein Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung des Aufwandes der "Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" (RTR-GmbH) für das 3. Quartal 2002 in bestimmter Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 10. Juli 2002 wurde dem Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß §10 Abs7 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz - KOG), BGBl. I 32/2001, ein Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung des Aufwandes der "Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" (RTR-GmbH) für das 2. Quartal 2002 in bestimmter Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft - eine Handelsagentur - vermittelt Warenhandelsgeschäfte zwischen Großhändlern und Gastronomiebetrieben bzw. schließt Warenhandelsgeschäfte in fremdem Namen und für fremde Rechnung ab. Der Gewinn der Gesellschaft besteht in Bonusbeträgen, die verbuchten Umsätze sind reine Durchlaufbeträge. 1.2. Der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregi... mehr lesen...