Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe sich im Landesgericht für Strafsachen Wien (zur Geschäftszahl 25c Vr 5800/75) in Untersuchungshaft befunden. Am 23. Dezember 1981 sei zwar seine Enthaftung vom Gericht beschlossen worden, er sei aber dessenungeachtet gegen seinen Willen vom Amtsarzt in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien eingewiesen und in dieses Krankenhaus eingeliefert worden. Hiedurch fühle sich der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird behauptet, daß der Bf. am 20. Juni 1984 abends in Königstetten/Bezirk Tulln auf einem Privatgrundstück eine Sonnwendfeier für geladene Gäste habe veranstalten wollen. Diese sei aber vom Bezirkshauptmann von Tulln, der persönlich in Begleitung mehrerer Gendarmeriebeamter am Veranstaltungsort erschienen sei, "verboten" worden. Gegen diese als sogenannte faktische Amtshandlung (Ausübung unmit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8KAG §49
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art11StGG Art12 / VersammlungsrechtVersammlungsG §2 Abs1VersammlungsG §5VersammlungsG §13 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Auflösung einer Veranstaltung ohne vorangehendes Verfahren - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die am 23. Mai 1984 gegen 2.00 Uhr in Sbg. durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Sbg. erfolgte Festnahme und die nachfolgende etwa 2 1/2stündige Anhaltung des Bf. in einem Wachzimmer dieser Behörde. Diese Maßnahmen seien gesetzlos gewesen. Der Bf. behauptet, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit und auf Gle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bahnhof-Apotheke in B wird in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft geführt, an der im Jahre 1978 die Erstbf. zu 20 vH und zwei weitere Gesellschafter mit je 40 vH beteiligt waren. Die Erstbf. war im Jahre 1978 die alleinige Geschäftsführerin der OHG (der Zweitbf.). Sie war damals (und ist auch noch derzeit) Inhaberin der nach dem Apothekengesetz erteilten Konzession zur Führung dieser Apotheke. Dem am 22. Jänner 1975 abgeschlossenen Ges... mehr lesen...