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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung mangels Vorliegen eines Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt infolge Freiwilligkeit der FolgeleistungRechtssatz
Wie die Sachverhaltsfeststellungen zeigen, hatte die Schwiegermutter der Beschwerdeführerin die Nachschau nach dem Gesuchten in der gegenständlichen Wohnung am 03.08.90 aus freiem Willen gestattet. (Die Beschwerdeführerin selbst befand sich zum fraglichen Zeitpunkt nicht in ihrer Wohnung.) Die Amtshandlung entbehrt somit eines (normativen) Zwangscharakters.
Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Hausrecht, HausdurchsuchungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B1085.1990Dokumentnummer
JFR_10088875_90B01085_2_01