Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit VfGG §68 Abs1 VfGG §85 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer künftigen Wahl
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl vom 07.10.90 durch die Liste "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)"; Abweisung des Verfahrenshi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Feber 1989, LGBl. 25/1989, wurden für den 8. Oktober 1989 ("Wahltag") die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg) ausgeschrieben. 1.2.1. Als eine von mehreren wahlwerbenden Gruppen brachte daraufhin die "Bürgerliste Badgastein (BLB)" am 8. September 1989 beim Gemeindeamt der Gemeinde Badgastein einen zwölf Blätte... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita Sbg GdWO §44 Abs2 Sbg GdWO §47
Leitsatz: Anfechtung der Wahl einer Gemeindevertretung; keine Stattgabe; keine
Verfassungswidrigkeit durch die Bewertung eines Wahlvorschlags als
nicht eingebracht mangels gesetzmäßiger Unterzeichnung desselben
Rechtssatz: Der Anfechtung der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß er s... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurückweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 5. Juli 1988, LGBl. 0300/12-0, wurde die Wahl des Niederösterreichischen Landtages für Sonntag, den 16. Oktober 1988, ausgeschrieben und als Stichtag der 19. August 1988 festgelegt. 1.1.2. Für diese Wahl brachten - wie aus den von der Landeswahlbehörde für das Land Niederösterreich vorgelegten Administrativakten hervorgeht - die Wählergruppen "DIE GRÜNE ALTERNATIVE GRÜNE IM PARLAMENT"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Landtagswahlordnung 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung, LGBl. für Tirol 21/1975, über die Wiederverlautbarung der Landtagswahlordnung 1965) - im folgenden LWO 1975 - bestimmt in §1 Abs1, daß das Land Tirol für die Wahl in den Landtag, der aus 36 Mitgliedern besteht, in fünf Wahlkreise, darunter den Wahlkreis Nr. 5 Ost, bestehend aus dem Gebiet des politischen Bezirkes Lienz, eingeteilt wird. Sie enthält in dem die Wahlwerbung betreffende... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 lita B-VG Art141 Abs1 vorletzter SatzB-VG Art141 Abs2Tir LandtagswahlO 1975 §30Tir LandtagswahlO 1975 §33 Abs2VfGG §67 Abs2VfGG §70 Abs1, §70 Abs4, §70 Abs5ZPO §274
Rechtssatz: Tir. Landtagswahlordnung 1975; Zurückziehung von Unterstützungserklärungen nach §33 Abs2; Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens Entscheidungstex... mehr lesen...