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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 lita ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit VfGG §68 Abs1 VfGG §85 Abs2Leitsatz
Zurückweisung der Anfechtung einer künftigen WahlRechtssatz
Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl vom 07.10.90 durch die Liste "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)"; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
Gegenstand einer Entscheidung nach Art141 B-VG kann nur eine bereits stattgefundene Wahl sein; siehe hiezu auch §68 Abs1 VfGG - "Beendigung des Wahlverfahrens"
Unzulässigkeit der Anfechtung einer künftigen Wahl
kein Abspruch über aufschiebende Wirkung sowie über Normbedenken
(ebenso: B v 25.09.90, WI-7/90 und WI-8/90)
Schlagworte
VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:WI6.1990Dokumentnummer
JFR_10099075_90W00I06_01