Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu G1393/95, G10/96, G57/96, G58/96, G261/97, G290/97 und G334/97 Verfahren über Anträge des Verwaltungsgerichtshofes anhängig, mit denen gemäß Art140 Abs1 B-VG begehrt wird, "im §54c VStG die Wortfolge 'oder auf Zahlungserleichterungen (§54b Abs3)' als verfassungswidrig aufzuheben". In sämtlichen Anlaßfällen wurde den Beschwerdeführern die Bewilligung der Teilzahlung einer über sie verhängten Geldstrafe gemäß §54b Abs3 V... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129a Abs1 Z1B-VG Art129a Abs2VStG §54bVStG §54c
Leitsatz: Kein Ausschluß der Anrufung des unabhängigen Verwaltungssenates gegen
Entscheidungen über Anträge auf Zahlungserleichterungen im Zuge der
Vollstreckung von Geldstrafen aufgrund verfassungskonformer
Gesetzesauslegung; lediglich A... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ratenzahlung bestimmter Strafbeträge gemäß §54b Abs2 und 3 VStG abgewiesen. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Beschwerdeführer in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter sowie auf persönliche Freiheit durch die Anwendung einer verfassungswidrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wurde am 24. März 1994 - im Zuge einer Fahrscheinkontrolle durch eine Bedienstete der Wiener Verkehrsbetriebe - von Organen der Bundespolizeidirektion Wien ohne richterlichen Befehl festgenommen und für rd. vier Stunden angehalten. 2.1. Durch diese Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erachtete sich der Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freihe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art129a Abs2EMRK Art6 Abs1 / TribunalWr UVS-G §4 Abs1PersFrSchG 1988 Art6
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche
Freiheit) durch Entscheidung eines nicht allen Anforderungen an eine
"unabhängige Behörde" gemäß dem PersFrSchG 1988 entsprechenden
Mitglieds des UVS Wien über die Rechtmäßigkeit einer Festnahme;
Erfordernis d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich stellte zum AZ G37/93 auf Grund seines Kammerbeschlusses vom 22. Jänner 1993 in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Berufung des F B gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 13. Oktober 1992, ZVerkR-340031/2-1992/Atz, womit ein Antrag um Bewilligung der Anbringung einer Warnleuchte mit blauem Licht am Privatfahrzeug wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich führt Verfahren über Berufungen des F L gegen Bescheide des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 10. November 1992, ZVerkGe 210.469/8-1992/Ga, 210.656/7-1992/Ga und 210.655/6-1992/Ga, womit (drei) Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit jeweils mehreren Kraftfahrzeugen im Güterfernverkehr mit verschiedenen Standorten - gestützt auf §87 Abs1 Z2 lita und §89 Abs1 iVm §25 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich sind Verfahren über die Anträge des W T auf Übergang der Entscheidungspflicht vom Landeshauptmann von Niederösterreich über Berufungen gegen zwei Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 6. März 1992, Z12-G-8831 und 12-G-87137, womit Ansuchen um Bewilligung der Verlegung zweier Konzessionen zur Ausübung des Taxigewerbes - gestützt auf §49 Abs2 GewO 1973 iVm §10 Abs2 Gelegenhei... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2GelVerkG §15 Abs4
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des GelVerkG
mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung in einer Angelegenheit
der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §15 Abs4 GelVerkG, BGB... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2GüterbeförderungsG §15b Abs5
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des
GüterbeförderungsG mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung
in einer Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §1... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art102 Abs1B-VG Art129a Abs2KFG 1967 §123 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des KFG 1967
mangels Zustimmung der Länder zur Kundmachung in einer Angelegenheit
der mittelbaren Bundesverwaltung
Rechtssatz: §123 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1992, G103/92 ua. Zln., hat der Verfassungsgerichtshof §51 Abs1 VStG, BGBl. 52/1991, betreffend das Berufungsrecht gegen erstinstanzliche Strafbescheide an den unabhängigen Verwaltungssenat, als verfassungswidrig aufgehoben. Gleichzeitig hat der Verfassungsgerichtshof in diesem Erkenntnis ausgesprochen, daß die Aufhebung mit Ablauf des 30. September 1993 in Kraft tritt und frühere gesetzliche Bestimmungen wieder in Wirksamkeit treten.... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs6B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art129a Abs1 Z1B-VG Art129a Abs2VStG §51 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der Tiroler
Landesregierung als Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren
nach Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich stellte durch eines seiner Mitglieder (§51 c VStG) zum AZ G103/92 in dem bei ihm anhängigen Verfahren über die Berufung des Gerhard Schlack gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring vom 18. März 1992, Z4/1991-Sch, womit wegen der Übertretung nach §115 Abs1 Z1 und Abs2 iVm §92 Abs1 Z8 NÖ BauO 1976, LGBl. 8200, eine 10.000 S nicht übersteigende Geldstrafe... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art11 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs6 erster SatzB-VG Art129a Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 litdVStG §51 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der die unmittelbare Anrufbarkeit des unabhängigen
Verwaltungssenats mit Berufung regelnden Bestimmung des VStG mangels
Zustimmung der... mehr lesen...