Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2002 eine monatliche Höhe von EUR 680,64 brutto hatte. Laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 13. 2. 2002 schuldet der Kläger der Kärntner Gebietskrankenkasse EUR 25.899,93 (= S 356.390,81) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, Nebengebühren, Zuschlägen, Zinsen und Verwaltungskostenersätzen. Mit Bescheid vom 12. 3. 2002 sprach die beklagte Partei aus, das... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde führt gegen die Klägerin auf Grund eines Rückstandsausweises über Getränkesteuer in Höhe von S 146.997,-- und Mahngebühren in Höhe von S 200,-- Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt das Urteil, es werde festgestellt, dass dieser Rückstandsausweis "infolge Richtlinienverstoß dieser Abgabe gegenüber der Verbrauchssteuerrichtlinie 92/12 EWG vom 25. 2. 1992 rechtsunwirksam ist". Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. 3. 1939 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten seit 1. 9. 1994 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Höhe von netto S 10.905. Aus seiner früheren selbständigen Erwerbstätigkeit als Inhaber einer nicht protokollierten Einzelfirma, die er von 1963 bis zur Insolvenz im Jahr 1979 betrieb, schuldet er der Salzburger Gebietskrankenkasse laut deren (vollstreckbaren) Rückstandsa... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASVG §64ASVG §367 Abs1
Rechtssatz: Rückstandsausweise sind keine anfechtbaren Bescheide, sondern öffentliche Urkunden über den Stand der offenen Zahlungsverbindlichkeiten eines Beitragsschuldners. Entscheidungstexte 10 ObS 146/93 Entscheidungstext OGH 28.10.1993 10 ObS 146/93 Veröff: SZ 66/134 European Case L... mehr lesen...
Norm: ASVG §64
Rechtssatz: Eine Eintreibung der Beiträge gemäß § 64 ASVG ist nur gegen Personen zulässig, die nach dem ASVG zur Beitragszahlung verpflichtet sind, nicht aber gegen Personen, die sich einem Versicherungsträger privatrechtlich zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet haben. Im letzteren Fall kann der Versicherungsträger seine bestrittene Forderung nur vor den ordentlichen Gerichten geltend machen und aufgrund eines gerichtlichen Exe... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem von der beklagten Partei ausgestellten, mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Rückstandsausweis vom 27.1.1987 schuldete die klagende Partei für das Jahr 1986 gemäß Bescheid vom 8.1.1987 eine Kriegsopferabgabe von S 28.800,-- und gemäß Bescheid vom 15.1.1987 Vergnügungssteuer von S 43.200,--, zusammen S 72.000,--. Zur Hereinbringung dieses Betrages wurde zugunsten der beklagten Partei Fahrnisexekution bewilligt und am 24.3.1987 durch Pfändung ... mehr lesen...
Norm: ASVG §64EO §1 Z13 IIKEO §1 Z13 IIL
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Satz 4 des § 64 ASVG ist die Ausweisung der in den einzelnen Beitragszeiträumen (Monaten) rückständigen Beiträgen, Verzugszinsen und Nebengebühren als einheitliche Summen nicht gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 167/84 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 167/84 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §64EO §1 Z13 IIL
Rechtssatz: "BZ 113/1" ist zweifellos die Abkürzung für einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG und "N.Beitr.Pr" weist darauf hin, daß es sich um einen Nachtrag auf Grund einer Beitragsprüfung handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 167/84 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 167/84 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: Am 28. März 1984 beantragte der betreibende Krankenversicherungsträger, ihm aufgrund seines beigelegten vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 22. März 1984 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 720.429,19 S samt 10,5 % Zinsen seit 23. März 1984 „von 470.429,19 S“ und der Antragskosten die Exekution durch Pfändung und Einziehungsüberweisung der dem Verpflichteten als Pensionist gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zustehenden A... mehr lesen...
Begründung: Am 28. März 1984 beantragte der betreibende Krankenversicherungsträger, ihm aufgrund seines beigelegten vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 22. März 1984 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 720.429,19 S samt 10,5 % Zinsen seit 23. März 1984 „von 470.429,19 S“ und der Antragskosten die Exekution durch Pfändung und Einziehungsüberweisung der dem Verpflichteten als Pensionist gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zustehenden A... mehr lesen...
Norm: ASVG §64JN §1 CIcKO §46 Abs1 Z1
Rechtssatz: Erschöpft sich der Klagegrund darin, die Zahlungsverbindlichkeit des beklagten Dienstgebers lediglich aus seiner durch die Dienstgebereigenschaft begründeten Beitragspflicht zur Sozialversicherung herzuleiten, ohne daß daneben auch noch ein zivilrechtlicher Anspruchstitel angeführt wird, ist der Rechtsweg unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 11. November 1963 trat der Beklagte, ein Angestellter der protokollierten Firma Anton Sch., den Rückständen dieser Firma an Sozialversicherungsbeiträgen hinsichtlich der Konten Sg. 5025 und K 10.929 in der damaligen Höhe von 92.492.67 S als Bürge und Zahler bei und verpflichtete sich, diesen Rückstand in Monatsraten a 1000 S zu bezahlen. Außerdem verpflichtete er sich, gleichfalls als Bürge und Zahler, pünktlich jene Beiträge zu bezahlen, die ab Oktober 1963 auf d... mehr lesen...
Norm: ABGB §912ASVG §64KO §51 Abs1 Z5KO §54 Abs1
Rechtssatz: Beitragszuschläge im Sinne des § 113 ASVG, die im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung fällig wurden, sind Nebengebühren im Sinne des § 54 KO die gleich den Beiträgen in die 1. Klasse der Konkursforderungen gehören. Entscheidungstexte 5 Ob 22/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 5 Ob 22/66 Veröff: EvBl 1966/316 S... mehr lesen...
Norm: ASVG §64ASVG §113KO aF §57 Z2KO §65
Rechtssatz: Die Beitragszuschläge im Sinne des § 113 ASVG sind keine Geldstrafen im Sinne des § 57 KO. Sie stellen einen Ersatz für den Verwaltungsmehraufwand der Versicherungsträger dar. Entscheidungstexte 5 Ob 22/66 Entscheidungstext OGH 16.03.1966 5 Ob 22/66 Veröff: SZ 39/50 = EvBl 1966/316 S 399 = JBl 1967,267 ... mehr lesen...
Die klagende Gebietskrankenkasse meldete am 10. Februar 1965 auf Grund eines Rückstandsausweises vom gleichen Tag zum Konkurs des Gemeinschuldners XY u. a. in der I. Klasse (Unterklasse I b) eine vollstreckbare Forderung für rückständige Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 29.504.44 S an. Davon wurden in der Prüfungstagsatzung vom 23. Februar 1965 lediglich 14.504.44 S in der I. Klasse festgestellt. Der weitere Teilbetrag von 15.000 S wurde vom Masseverwalter bestritten, da es... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 EaASVG §64 ffASVG §67 Abs3JN §1 CIcLZVG §19 ffLZVG §94 Z1LZVG §97 Satz1LZVG §97 Satz2 Z2
Rechtssatz: Für die Forderung der Landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsanstalt auf Leistung von Beitragsrückständen gegenüber einem Betriebsübernehmer gemäß § 1409 ABGB ist der Rechtsweg zulässig, weil eine Verwaltungssache des Versicherungsträgers nur insoweit vorliegt, als im LZVG selbst Beitragspflicht normiert ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 GASVG §64JN §1 CIc
Rechtssatz: Gegen denjenigen, der sich für Sozialversicherungsbeiträge verbürgt hat, steht dem Sozialversicherungsträger der Rechtsweg offen. Entscheidungstexte 2 Ob 336/65 Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 336/65 Veröff: EvBl 1966/197 S 242 = SZ 38/189 5 Ob 42/69 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die Klägerin hat vorgebracht, daß der Beklagte mit Übergabsvertrag vom 4. Januar 1960 den landwirtschaftlichen Betrieb der Elisabeth O. in P. übernommen habe; die Genannte habe diesen Betrieb bis zum Tode ihres Gatten Josef. (12. Juli 1959) gemeinsam mit diesem geführt, seither - bis zur Übergabe an den Beklagten - als Alleinerbin; die für Josef O. in den Jahren 1957 und 1958 aufgelaufenen Beiträge nach dem LZVG. in der Höhe von je 240 S jährlich s. A. seien unberichtigt; der Beklagte... mehr lesen...
Die klagende Sozialversicherungsanstalt begehrte Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung von 224.370.98 S s. A., welchen Betrag die prot. Firma X-Industrie AG. an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen schulde; der Beklagte habe sich am 22. April 1964 mit schriftlicher Bürgschaftserklärung verpflichtet, sowohl die damals bestehenden Rückstände als auch die ab April 1964 neu entstehenden Fälligkeiten zu bezahlen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es ging hiebei von fo... mehr lesen...
Norm: ASVG §64ASVG §83EO §1 Z12 IIJEO §1 Z12 IILEO §7 Abs1
Rechtssatz: Rückstandsausweise der Sozialversicherungsträger sind nur Aufstellungen der Krankenkassen über den Stand der offenen Zahlungsverbindlichkeiten eines Beitragsschuldners. Sie müssen daher die Zergliederung der Abgabenschuld nach Gattung und Jahren enthalten, widrigenfalls der Exekutionsantrag abzuweisen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §64EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §1 Z13 ICEO §1 Z13 IILEO §7 Ab
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht befugt, den materiellrechtlichen Inhalt eines Rückstandsausweises zu überprüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 587/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 3 Ob 587/57 3 Ob 105/72 Entscheidungstext OGH 19.10.1972 3 Ob 105/72 Veröff: Ev... mehr lesen...