Norm
ASVG §64Rechtssatz
Im Hinblick auf den Satz 4 des § 64 ASVG ist die Ausweisung der in den einzelnen Beitragszeiträumen (Monaten) rückständigen Beiträgen, Verzugszinsen und Nebengebühren als einheitliche Summen nicht gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011