Entscheidungsgründe: Die am 25. 8. 1950 geborene Klägerin ist bulgarische Staatsbürgerin und bezieht von einem bulgarischen Pensionsversicherungsträger eine monatliche Rente in Höhe von umgerechnet 93,55 EUR (im ersten Quartal 2009), von 100,77 EUR (im zweiten Quartal 2009) und von 109,84 EUR (im dritten Quartal 2009). Außer Streit steht, dass sie sich regelmäßig in Österreich aufhielt und aufhält. Die Tochter der Klägerin ist in Österreich berufstätig und bezieht ein Bruttoeinkomme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. 12. 1998 gewährte die beklagte Partei der Klägerin ab 1. 1. 1998 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit weiterem Bescheid der beklagten Partei vom 12. 4. 1999 wurde der Klägerin ebenfalls ab 1. 1. 1998 eine Ausgleichszulage in der Höhe des Differenzbetrags zwischen der Bruttopension und dem maßgebenden Ausgleichszulagenrichtsatz gewährt. Mit Bescheid eines jugoslawischen Versicherungsträgers vom 28. 9. 2004 wur... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des ablehnenden Bescheides der beklagten Partei vom 18. 2. 1999 begehrt der Kläger mit der vorliegenden Klage die Gewährung der Invaliditätspension. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Folgender wesentlicher Sachverhalt steht fest: Der Kläger kann leichte und mittelschwere Arbeiten in der normalen Arbeitszeit mit den übrigen Pausen leisten. Arbeiten unter durchschnittlichem Zeitdruck sind möglich. Der Kläger ist unterweisba... mehr lesen...
Norm: ASVG §103 Abs1 Z3ASVG §104 Abs1ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: § 103 ASVG beschränkt die Möglichkeit der Aufrechnung von Geldleistungen auf Vorschüsse in Abs 1 Z 3 ausdrücklich auf die in §§ 104 Abs 1 letzter Satz und 368 Abs 2 ASVG genannten Vorschüsse. Entscheidungstexte 10 ObS 34/01z Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 34/01z 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 12. 1940 geborene Kläger bezieht seit 1. 1. 1982 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei sowie seit 1. 4. 1982 eine Schweizer Rente. Ab Beginn der Pensionsleistung gewährte die beklagte Partei eine Ausgleichszulage in unterschiedlicher Höhe. Am 18. 7. 1997 langte bei der beklagten Partei, die zunächst kein zwischenstaatliches Pensionsverfahren mit Liechtenstein eingeleitet hatte, das vom Kläger unterfertigte Formular "Angaben für die Abk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem Revisionsantrag folgt, dass sich die außerordentliche Revision des Klägers gegen die Bejahung der Rückersatzpflicht im Gesamtausmaß von S 29.154,40 richtet. Im hierin enthaltenen Umfang von S 14.798,54 ist sie daher schon deshalb zurückzuweisen, weil das Ersturteil in diesem Umfang mangels Berufung durch den Kläger in Teilrechtskraft erwuchs und demzufolge auch nicht mehr Gegenstand des Berufungsurteils war. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die allein noch strittige Rechtsfrage, ob das Recht des Versicherungsträgers, auf die von ihm zu erbringenden Geldleistungen von ihm gewährte Vorschüsse aufzurechnen (§ 71 Abs 1 Z 3 GSVG), - in analoger Anwendung der Bestimmungen der §§ 71 Abs 1 Z 2 und 76 Abs 2 lit b GSVG - binnen drei Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherungsträger bekannt geworden ist, dass die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist, verjährt, zutreffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur die vom Erstgericht verneinte, vom Berufungsgericht jedoch bejahte Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, den von ihr an die Klägerin auf Grund einer - nicht rechtskräftigen und in der Folge vom Obersten Gerichtshof abgeänderten, ausdrücklich zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtenden und das Mehrbegehren auf endgültige Zahlung der Ausgleichszulage (vorläufig) abwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde am 3.5.1977 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Sie erhielt vom geschiedenen Mann jahrelang keinen Unterhalt. Seit 1.7.1993 bezieht die Klägerin von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension, die damals S 3.458,70 monatlich betrug. Mit Bescheid vom 19.5.1994 wurde der Klägerin ab 1.7.1993 eine Ausgleichszulage von damals S 4.201,80 zuerkannt. Mit Bescheid vom 14.3.1995 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §368 Abs2 Satz2ASGG §67 Abs1GSVG §71
Rechtssatz: Zahlt der Versicherungsträger Vorschüsse nach § 368 Abs 2 Satz 2 ASVG nicht in der Höhe aus, in der sie nach der dem Antragsteller übermittelten Verständigung gewährt werden sollen, sondern behält er zB wegen ihm vom Anspruchsberechtigten geschuldeter fälliger Beiträge oder vom Versicherten zu entrichtender Kostenanteile Teile der an sich vorgesehenen Vorschüsse ein, dann nimmt er dami... mehr lesen...
Norm: ASVG §367ASVG §368 Abs2ASGG §67 Abs1
Rechtssatz: § 368 Abs 2 ASVG trägt dem Versicherungsträger nur die (tatsächliche) Zahlung eines Vorschusses, nicht aber die Erlassung eines diesbezüglichen Bescheides auf. Die Erlassung eines solchen Bescheids wird im § 367 ASVG, der die Bescheidpflicht der Versicherungsträger in Leistungssachen regelt, auch nicht angeordnet. Die Verständigung des Pensionswerbers über die Gewährung eines Vorschusses i... mehr lesen...
Begründung: Am 17.1.1992 stellte der Kläger bei der Beklagten einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension und füllte auch einen Ausgleichszulagenfragebogen aus. In mit 11. und 18.2.1992 datierten Schreiben urgierte er seinen Antrag unter Hinweis auf seine finanzielle Notlage. Mit am 2.4.1992 expediertem Schreiben vom 20.3.1992 teilte die Beklagte dem Kläger mit, daß das Pensionsfeststellungsverfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Daher werde ihm ein Vorschuß in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat gebührende Ausgleichszulage mit Bescheid vom 6.5.1983 ab 1.1.1983 mit 1.144,70 S und mit Bescheid vom 7.11.1984 ab 1.3.1984 mit 1.544,20 S und ab 1.7.1984 mit 1.622,90 S fest, wobei jeweil... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haushalt lebt, bezieht von der beklagten Partei seit 25.11.1977 die Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 7.2.1983 wurde ihm ab 1.3.1982 die Ausgleichszulage zur Pension gewährt. Auf der Rückseite des Bescheides befand sich eine Belehrung, in der darauf hingewiesen wurde, daß bei Bezahlung einer Ausgleichszulage Änderungen des Nettoeinkommens sowie Veränderungen der Einkünfte der im Richtsatz berücksichtigten Fami... mehr lesen...
Norm: ASVG §368 Abs2ASGG §89
Rechtssatz: Die Zahlung eines Vorschusses ist vom Gericht auch dann, wenn sie nicht beantragt wurde, aufzutragen, wenn der Versicherungsträger hiezu verpflichtet ist und sie gegenüber der - mit der Klage begehrten - Erbringung der Leistung selbst ein Minus bedeutet. Entscheidungstexte 10 ObS 364/89 Entscheidungstext OGH 09.01.1990 10 ObS 364/89 Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pension... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107ASVG §368 Abs2GSVG §20GSVG §155
Rechtssatz: Der Leistungsempfänger oder Zahlungsempfänger muss dem Versicherungsträger schon den Beginn einer Erwerbstätigkeit anzeigen, auch wenn zu dieser Zeit noch nicht feststeht, in welcher Höhe ihm ein Einkommen zufließen wird. Der Versicherungsträger muss nämlich in die Lage versetzt werden, über die Gewährung der Leistung als Vorschuss zu entscheiden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §103ASVG §107ASVG §367 Abs2ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: Hat der Versicherte den Beginn seiner Erwerbstätigkeit angezeigt - wozu er verpflichtet ist -, ist der Versicherungsträger berechtigt, aber auch verpflichtet, die Leistung zunächst als Vorschuss zu erbringen. Sofern nicht auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen ein anderer Betrag wahrscheinlicher ist, wird für die Höhe des Vorschusses der Betrag der zuletzt gebühr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. März 1979 gebührende Ausgleichszulage mit S 1.323,50 monatlich fest, wobei sie Einkommen des Klägers aus einem von ihm gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigte. Auf Grund d... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §86ASVG §368 Abs2
Rechtssatz: Mit dem Entstehen des Anspruchs beginnt das Leistungsverhältnis zwischen dem Versicherungsträger und dem Anspruchsberechtigten, ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Leistung gebührt sie. Das bedeutet aber noch nicht unbedingt, daß sie schon damit fällig ist. Leistungen, über deren Gewährung durch Bescheid zu entscheiden ist, werden nicht vor Wirksamkeit des Bescheides und damit nicht vor dessen Zuste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat der Beklagten auf Grund des am 11.Oktober 1985 vor dem Erstgericht geschlossenen Vergleiches 32 % seines jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens jeweils bis zum 10. eines Monats im vorhinein zu bezahlen. Die Beklagte brachte am 25.Februar 1987 beim Erstgericht den Antrag ein, ihr zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstands für die Zeit vom 1. bis 28.Februar 1987 und der ab 1.März 1987 fällig werdenden Unterhaltsbeträge die Exekution durch Pfändun... mehr lesen...