Norm
ASVG §332 DRechtssatz
Da in den Fällen der Legalzession der Forderungsübergang schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses eintritt, führt eine Legalzession im Ergebnis zu einer Versagung der Vorteilsausgleichung, sodass sich im Bereich der gesetzlichen Zessionen das Problem der Vorteilsanrechnung gar nicht stellt, der Ersatzanspruch in voller Höhe aufrecht bleibt und ganz oder teilweise auf den Zessionar übergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085413Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012