Norm
ASVG §332Rechtssatz
Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgeblichen Zessionsgrundstatut überlassen. In gleicher Weise wie die Legalzession sind auch die übrigen privatrechtlichen Fälle des Ausgleichs für pflichtgemäße Gläubigerbefriedigung durch Dritte zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083638Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018