Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 09.11.2020, GZ: XXXX , hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde), über die „ XXXX “ Ges.m.b.H, XXXX Wien, XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.200,00 verhängt. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer Überprüfung am 22.01.2019 in XXXX Wien, XXXX , um 8:45 Uhr durch Prüforgane der Finanzpolizei festgestellt worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 02.07.2021, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin, kurz: BF) als Bevollmächtigte der XXXX GmbH, in XXXX Wien, gemäß § 113 Abs. 1 iVm Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.04.2021, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33, 35, 113 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.600,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer am 23.12.2019 um 11:00 Uhr durchgeführten Kontrolle fünf im Bescheid näher genannte Personen bei Dachdeckerarbeiten angetroffen worden seien. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) vom 19.11.2020 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 iVm § 33 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.800,-- binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides an die ÖGK zu entrichten habe. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im Zuge einer am 12.05.2020 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.05.2019 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), einer von der XXXX KG gemäß § 35 Abs 3 ASVG bevollmächtigte Steuerberatungs-GmbH, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,- vor. Begründend wurde ausgeführt, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2019 sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: BGKK, aus, dass Herr XXXX (im Folgenden: MB), VSNR XXXX , rückwirkend für den 11.10.2017 als geringfügig beschäftigter Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG einbezogen werde (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF gemäß § 58 Abs. 2 ASVG So... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2020 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der XXXX (im Folgenden: A.) GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.200,00 vor. Begründend wurde ausgeführt, dass anlässlich einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei am 09.08.2020 gegen 09:55 Uhr in XXXX , XXXX , XXXX , die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides genannten Pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.04.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber dazu verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,- zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , SVNR XXXX , (im Folgenden: Frau M.) im Zuge einer Überprüfung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebs durch Prüforgane der Finanzpolizei hinter der Bar angetroffen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.08.2020 wurde ausgesprochen, dass XXXX , XXXX , (im Folgenden: Zeuge oder Z) im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2018 aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag (Spruchpunkt I.). Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 05.01.2021, Zl. XXXX , Frau XXXX , geboren am XXXX 1962, BKNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin), gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.400,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 16.7.2019 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass der XXXX (im Folgenden kurz: "bP") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund der Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.000,00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 19.3.2019 verpflichtete die (damalige) Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“ - nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 22.11.2018 werde beigelegt und stelle einen integrierten Bestandteil des Bescheids dar. Verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 06.08.2020 (Kontrollbeginn 08:03 Uhr) nahmen Kontrollorgane der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAG) eine Kontrolle auf der Baustelle XXXX vor, trafen dort XXXX (im folgenden B) und XXXX (im folgenden D) arbeitend (Eisenbiegearbeiten) an und nahmen mit beiden Personen Baustellenprotokolle auf: Beide Personen gaben an, seit 01.08.2020 für die Dienstgeberin XXXX GmbH, die nunmehrige Beschwerdeführerin, gegen ein Entge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 15.12.2020, Herrn XXXX , BKNR XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 2.600,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX zur Pflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gesundheitskasse [ÖGK] 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Oberösterreich [ÖGK] eingeleitet. Beigelegt waren die Kopie des Strafantrages an die BH Linz-Land vom 25.03.2020, FA-GZ XXXX . Demnach seien bei einer Kontrolle am 04.03.2020 um 11:30 Uhr im Lokal „ XXXX [im Folgenden Vereinslokal], Frau XXXX [KC] in der Küche bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gesundheitskasse [ÖGK] 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Oberösterreich [ÖGK] eingeleitet. Beigelegt waren die Kopie des Strafantrages an die BH Linz-Land vom 27.03.2020, FA-GZ XXXX , ist zu entnehmen, dass bei einer Kontrolle am 06.03.2020 um 19:20 Uhr im Lokal „ XXXX Frau XXXX hinter der Theke und Frau XXXX (nunmehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 23.10.2018 verpflichtete die (damalige) Oberösterreichische Gebiets-krankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“ - nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 12.07.2018 werde beigelegt und stelle einen integrierten Bestandteil des Bescheids dar. Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 300,- vor. Begründend wurde angeführt, im Zuge einer am XXXX im Betrieb des BF erfolgten Überprüfung durch die Finanzpolizei sei festgestellt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 02.05.2019 sprach die damalige Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „SGKK“ – nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass seitens der nunmehrigen Beschwerdeführerin, XXXX (im Folgenden kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 2 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.02.2020 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.200,00 vor, weil er es unterlassen habe, die im
Spruch: genannten Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 10.10.2019 auf der Liegenschaft des Beschwerdeführers durchgeführten Kontrolle d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.11.2019 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX , VSNR: XXXX , und XXXX , VSNR: XXXX , vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung zu melden. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen einer am 11.10.2019 durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in Folge: ÖGK oder belangte Behörde) vom 21.01.2020 wurde der Beschwerdeführerin gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.000,-- vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX VSNR: XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerd... mehr lesen...