Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ÖGK verpflichtete die BF als Dienstgeberin zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von EUR 1.000. Dem lag zugrunde, dass die Finanzpolizei eine namentlich genannte Person beim Arbeiten betreten habe, welche nicht vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet gewesen sei. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF Beschwerde und führte aus, dass es sich um eine spontane k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) vom 22.08.2023 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.000,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 23.02.2023 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei festgestellt worden sei, dass für die Versicherte XXXX (im Folgenden: SK), VSNR XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 19.12.2023 sprach die belangte Behörde aus, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden mitunter kurz „bP"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin gemäß § 113 ASVG verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,00 zu entrichten. Der beigelegte Strafantrag der Finanzpolizei vom 01.09.2023 stelle einen integrierenden Bestandteil des Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (in der Folge: ÖGK), vom 21.12.2023 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 33, 34, 35, 59 und 113 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 300,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, es sei im Zuge einer Überprüfung am 16.11.2023 in XXXX um 18:15 Uhr durch Prüforgane der ÖGK festgestellt worden, dass die beschwerdeführende... mehr lesen...