Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johann Ellersdorfer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mehmet D*****, vertreten durch Dr. Wulf Kern, Rechtsanwalt in Wien, gegen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23. 10. 2008 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des am 11. 8. 1970 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit ab. In seiner Klage brachte der Kläger sinngemäß vor, seine Invalidität sei Folge eines Arbeitsunfalls. Daraus ergäbe sich, dass die Wartezeit entfalle. Es stehe ihm daher die Invaliditätspension zu. Das Erstgericht wies dieses auf Gewährung der Invaliditätspension... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3EG Amsterdam Art 12Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art 37 ff
Rechtssatz: Art 12 EG verbietet nicht alle Diskriminierungen, sondern nur solche, die auf dem Kriterium der Staatsangehörigkeit beruhen, entweder weil ausdrücklich an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird (unmittelbare, formelle, offene oder direkte Diskriminierung) oder weil eine Maßnahme trotz Anknüpfung an ein andere... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren 6 Cgs 4/95x des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgericht wurde das Begehren des Klägers auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension ab 1. 1. 1994 mangels Erfüllung der Wartezeit rechtskräftig abgewiesen. Maßgebliche Entscheidungsgrundlage war damals, dass der am 18. 1. 1949 geborene Kläger, der österreichischer Staatsbürger ist, am 8. 9. 1968 bei seiner Tätigkeit als Ferialpraktikant in Deutschland einen Arbeitsunfall erlitten hatte, der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Invaliditätspension ab 1. 5. 1997 mit der
Begründung: , er sei nicht in der Lage, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen. Seine Leiden seien auf Arbeitsunfälle zurückzuführen. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 27. 6. 1997 den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Sie beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht stellte fest, daß der Kläger in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 18.1.1949 geborenen Kläger, der österreichischer Staatsbürger ist, liegen folgende Versicherungsmonate vor: 7/1967 1 österr.Beitragszeit 11/1968 - 6/1969 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 11/1969 - 6/1970 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 10/1970 1 österr. Ersatzzeit/Präsenzd. 11/1970 - 6/1971 8 österr.Ersatzzeit/Schulzeit 7/1971 - 6/1972 12 deutsche Bei... mehr lesen...
Norm: ASVG §1ASVG §235 Abs3 lita
Rechtssatz: Tatbeständen, die nach den Bestimmungen des ASVG bestimmte Rechtswirkungen entfalten, kommt diese Wirkung, wenn sie im Rahmen eines Sozialversicherungsverhältnisses im Ausland verwirklicht wurden, nur dann zu, wenn zwischenstaatliche Verträge entsprechende Gleichstellungsbestimmungen vorsehen. Entscheidungstexte 10 ObS 182/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 lita
Rechtssatz: Der Entfall der Wartezeit gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG (wenn der Versicherungsfall die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist) setzt voraus, daß der Betroffene zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles oder des Eintrittes der Berufskrankheit in der Pensionsversicherung nach dem ASVG oder einem anderen Bundesgesetz versichert war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 litaAbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art1
Rechtssatz: Ein Arbeitsunfall, den ein im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in einem Vertragsstaat Versicherter erleidet, führt - außer im Fall einer entsprechenden Gleichstellungsbestimmung im zwischenstaatlichen Vertrag - nicht zum Entfall der Wartezeit im Sinne des § 235 Abs 3 lit a ASVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 litaAbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art1
Rechtssatz: Da im AbkSozSi-Jugoslawien eine Bestimmung, derzufolge ein im ehemaligen Jugoslawien erlittener Arbeitsunfall einem in Österreich eingetretenen dahin gleichgestellt wäre, daß auch er die Wirkungen des § 235 Abs 3 lit a ASVG auslöst, fehlt, führt ein im ehemaligen Jugoslawien erlittener Arbeitsunfall nicht zum Entfall der Wartezeit im Sinne des § 235 Abs 3 lit a ASVG. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 litaASVG §255 CaASVG §273
Rechtssatz: Vor Beurteilung, ob der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalles ist und daher die Wartezeit gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG entfällt, ist zu klären, ob Invalidität vorliegt. Besteht keine Invalidität, erübrigt sich die Beantwortung der Frage, ob bestehende Einschränkungen die Folge eines Arbeitsunfalles sind. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 litaASVG §255 CaASVG §273
Rechtssatz: Voraussetzung für den Entfall der Wartezeit gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG ist, daß die Invalidität, wenn schon nicht die ausschließliche, so doch die wesentliche Folge des Arbeitsunfalles ist. Entscheidungstexte 10 ObS 203/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1993 10 ObS 203/93 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3ASVG §255 AASVG §255 CaASVG §273
Rechtssatz: Der OGH teilt die bereits vom Oberlandesgericht Wien als dem damaligen Höchstgericht vertretene Rechtsansicht, daß auch ohne Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzung der Erfüllung der Wartezeit ein Anspruch auf Invaliditätspension besteht, wenn die Folgen eines Arbeitsunfalles die vor dem Unfall vorhandene wenn auch geminderte aber noch bestehende Arbeitsfähigkeit des Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.Oktober 1984 abgewiesen, weil die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Dritteloder Zweidritteldeckung oder ab 1.Jänner 1985 Erfüllung der Wartezeit) nicht gegeben seien und § 235 Abs. 3 lit. a ASVG auf einen jugoslawischen Staatsbürger, der in der Bundesrepublik Deuts... mehr lesen...
Norm: ASVG §235 Abs3 lita
Rechtssatz: Ein in Jugoslawien während des Bestehens einer Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland erlittener Arbeitsunfall bewirkt nicht den Entfall der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen nach § 235 Abs 3 lit a ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 9/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 10 ObS 9/87 10 Ob... mehr lesen...