Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in Innsbruck. Die Betriebsfläche besteht zu zwei Drittel aus Wald und zu einem Drittel aus einem Steilhang (Schafweide). Aus der Landwirtschaft wurde und wird kein Einkommen erwirtschaftet, jedoch Brennholz für den Eigenbedarf bezogen. Es existiert kein Viehbestand. An landwirtschaftlichen Gebäuden sind ein Stall und ein Stadel, an landwirtschaftlichen Geräten eine Mähmaschine und eine Motorsäge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 27. 1. 2000 bei Verrichtung seines Dienstes als Sicherheitswachebeamter einen Dienstunfall, welchen er seinem unmittelbaren Vorgesetzten Josef S***** meldete. Josef S***** übergab in der Folge dem Kläger das Formular einer Krankheitsbestätigung mit dem Auftrag, zu einem Arzt zu gehen und diese Krankheitsbestätigung ausfüllen zu lassen. Der Kläger erklärte daraufhin, dass er nach Hause fahren werde und sich zu seinem Hausarzt begeben werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. 2. 1939 geborene Kläger bewirtschaftet als Nebenerwerbslandwirt einen Betrieb, der 1,8 ha landwirtschaftliche Flächen und 13,6 ha Wald umfaßt und insgesamt einen Einheitswert von 13.100 S hat. Er ist daneben als Arbeiter beim Wasserleitungsverband beschäftigt und bezieht aus dieser unselbständigen Tätigkeit ein monatliches Bruttoeinkommen von 25.200 S. Aus dem Wald gewinnt er Holz für den Eigenbedarf an Brennholz und für den Verkauf in Form von gan... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Begleitung der volljährigen Tochter zu einem Vorstellungsgespräch ist keine der Haushaltung als Teil des landwirtschaftlichen Unternehmens im Sinne § 777 Nr 1 RVO zuzurechnende Tätigkeit. Veröff: NZS 1995,474 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0104616 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Begleitung der volljährigen Tochter zu einem Vorstellungsgespräch ist keine der Haushaltung als Teil des landwirtschaftlichen Unternehmens im Sinne § 777 Nr 1 RVO zuzurechnende Tätigkeit. Veröff: NZS 1995,474 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0104616 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Ob Arbeiten an Gebäuden, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, unter Unfallversicherungsschutz stehen, richtet sich nicht nur nach der grundsätzlichen Zweckbestimmung des Gebäudes, sondern danach welchem Zweck die konkret verrichteten Arbeiten dienen. Entscheidungstexte 10 ObS 2/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 10 ObS 2/93 Verö... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Die Arbeiten, durch die in einem landwirtschaftlichen Nebengebäude eine neue Wohnung für den Ausgedingsberechtigten geschaffen werden soll, stehen unter Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte 10 ObS 2/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 10 ObS 2/93 Veröff: SZ 66/60 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Ob Arbeiten an Gebäuden, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, unter Unfallversicherungsschutz stehen, richtet sich nicht nur nach der grundsätzlichen Zweckbestimmung des Gebäudes, sondern danach welchem Zweck die konkret verrichteten Arbeiten dienen. Entscheidungstexte 10 ObS 2/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 10 ObS 2/93 Verö... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Die Arbeiten, durch die in einem landwirtschaftlichen Nebengebäude eine neue Wohnung für den Ausgedingsberechtigten geschaffen werden soll, stehen unter Unfallversicherungsschutz. Entscheidungstexte 10 ObS 2/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 10 ObS 2/93 Veröff: SZ 66/60 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3
Rechtssatz: Die Heranziehung zu privaten Diensten durch den Vorgesetzten kann dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn der Versicherte berechtigterweise annehmen konnte, noch im Rahmen seines Dienstverhältnisses zu handeln, zur Befolgung der Weisungen verpflichtet zu sein bzw sie nicht ablehnen zu können. Entscheidungstexte 10 ObS 58/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der Haushalt dient dem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann wesentlich, wenn der Betrieb nicht so klein ist, daß der Haushalt dem Betrieb gleichwertig oder sogar überlegen ist. Dies ist etwa bei Arbeitern der Fall, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus ihrem Arbeitsverdienst bestreiten und durch ihre kleine Landwirtschaft ihre Lebenserhaltung nur verbessern und verbilligen wollen, ohne daß die Haushalt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der Haushalt dient dem Betrieb dann wesentlich, wenn im Haushalt ein Teil der landwirtschaftlichen Produkte verbraucht wird und die Kosten des Haushaltes von den Erträgnissen der Landwirtschaft bestritten werden. Bei Kleinbetrieben ist daher streng zu prüfen, ob die landwirtschaftliche Tätigkeit Grundlage des Haushaltes ist, oder ob nicht eine andere Beschäftigung, beispielsweise als Dienstnehmer die Grundlag... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der Haushalt dient dem landwirtschaftlichen Betrieb nur dann wesentlich, wenn der Betrieb nicht so klein ist, daß der Haushalt dem Betrieb gleichwertig oder sogar überlegen ist. Dies ist etwa bei Arbeitern der Fall, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus ihrem Arbeitsverdienst bestreiten und durch ihre kleine Landwirtschaft ihre Lebenserhaltung nur verbessern und verbilligen wollen, ohne daß die Haushalt... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der Haushalt dient dem Betrieb dann wesentlich, wenn im Haushalt ein Teil der landwirtschaftlichen Produkte verbraucht wird und die Kosten des Haushaltes von den Erträgnissen der Landwirtschaft bestritten werden. Bei Kleinbetrieben ist daher streng zu prüfen, ob die landwirtschaftliche Tätigkeit Grundlage des Haushaltes ist, oder ob nicht eine andere Beschäftigung, beispielsweise als Dienstnehmer die Grundlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde in der Zeit vom 1. bis 11.2.1991 von einem Vertragsarzt der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wegen einer Grippe behandelt, wobei vereinbart wurde, daß sie den Krankenschein nach Abschluß der Behandlung vorlegt. Am 18.2.1991 kam sie zu Sturz und erlitt dabei einen Knöchelbruch, als sie an ihrer Arbeitsstätte während einer Arbeitspause zu der vom Arbeitgeber hiefür bestimmten Stelle ging, um einen Krankenschein zu beheben. Das Erstgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Richard Bauer und Oskar Harter (beide Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Annemarie W*****, vertreten durch Dr.Josef Hippacher, Rechtsanwalt in Lienz, wi... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Die Mithilfe beim Hausbau einer Hilfskraft des Betriebes, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit in der Landwirtschaft erfolgt, wird zwar im Interesse des landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes geleistet, hat aber keinen unmittelbaren Einfluß auf die Verbesserung der Organisation des Betriebes. Versicherungsschutz hiefür wird vom Gesetzgeber aber nur im Fall des § 175 Abs... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs3B-KUVG §90 Abs1B-KUVG §90 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die ausdrückliche Aufzählung versicherungsgeschützter Tätigkeiten in Abs 2 und 3 des § 175 ASVG zu erkennen gegeben, daß er diese Tätigkeiten nicht als Betriebstätigkeiten im Sinne des § 175 Abs 1 ASVG verstanden haben will. Entscheidungstexte 10 ObS 141/91 Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Landwirtschaft. Die Tochter des Klägers lebt mit ihrem Mann, den sie am 20.10.1984 geheiratet hat, seit 1982 am Hof des Klägers und seiner Gattin. Der Schwiegersohn des Klägers und die Tochter mußten weder Wohn- noch Verpflegskosten an den Kläger zahlen und beide waren auch nach der Verehelichung in ihrer Freizeit im Betrieb des Klägers tätig. Der Wert der von ihnen erbrachten Arbeiten lag über dem Wert der ihnen gewährten freien Station... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs3 Z4
Rechtssatz: Die Mithilfe beim Hausbau einer Hilfskraft des Betriebes, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit in der Landwirtschaft erfolgt, wird zwar im Interesse des landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes geleistet, hat aber keinen unmittelbaren Einfluß auf die Verbesserung der Organisation des Betriebes. Versicherungsschutz hiefür wird vom Gesetzgeber aber nur im Fall des § 175 Abs... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.4.1937 geborene Kläger ist hauptberuflich Straßenwärter und erzielt aus dieser Tätigkeit ein Einkommen von 10.000 S bis 13.000 S netto monatlich. Sein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb hat ein Ausmaß von 5,2241 ha. Der Einheitswert beträgt 17.000 S. Der Kläger hat am 23.1.1990 9 Rinder gehalten; weiteres Nutzvieh wurde nicht gehalten. Der Sohn des Klägers hat selbst einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ausmaß von ca 5 ha mit einem Einheitswert... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn er sich beim Zubereiten eines ua aus Früchten und Sekt zusammengesetzten Getränkes (Bowle) ereignete. Diese Tätigkeit ist ebenso der Arbeit im Haushalt des Betriebsinhabers zuzuordnen wie zB das Zubereiten von Speisen, mag es sich dabei um einfachere oder anspruchsvollere handeln. Ob dies auch für die Herstellung eines "Luxusgetränkes" gelten würde, kann dahingestellt bleiben... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wenn der Haushalt dem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb wesentlich dient, ist die Arbeit im Haushalt generell der Arbeit im Betrieb gleichgestellt. Dies gilt für den Haushalt des Landwirts ebenso wie für den Haushalt des Landarbeiters. Dient der Haushalt wesentlich dem Betrieb, weil es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt, dann gilt jede hauswirtschaftliche und j... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist im von ihrem Ehegatten geführten landwirtschaftlichen Betrieb in Zissersdorf 31, dessen Einheitswert im Hinblick auf 37,74 ha Eigengrund, davon verpachtet 1,70 ha, und 8,44 ha Pachtgrund sicher 2.000 S übersteigt, tätig und daher nach § 3 Abs 1 Z 2 und Abs 2 BSVG als Familienangehörige in der Unfallversicherung pflichtversichert. In diesem landwirtschaftlichen (Vollerwerbs-)Betrieb erlitt sie am 11.9.1989, einem Montag, gegen 16.00 Uhr in der Küche bei... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn er sich beim Zubereiten eines ua aus Früchten und Sekt zusammengesetzten Getränkes (Bowle) ereignete. Diese Tätigkeit ist ebenso der Arbeit im Haushalt des Betriebsinhabers zuzuordnen wie zB das Zubereiten von Speisen, mag es sich dabei um einfachere oder anspruchsvollere handeln. Ob dies auch für die Herstellung eines "Luxusgetränkes" gelten würde, kann dahingestellt bleiben... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z1
Rechtssatz: Wenn der Haushalt dem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb wesentlich dient, ist die Arbeit im Haushalt generell der Arbeit im Betrieb gleichgestellt. Dies gilt für den Haushalt des Landwirts ebenso wie für den Haushalt des Landarbeiters. Dient der Haushalt wesentlich dem Betrieb, weil es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt, dann gilt jede hauswirtschaftliche und j... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs3 Z4BSVG §3 Abs1 Z2
Rechtssatz: Das ASVG enthält im § 175 Abs 3 Z 4 eine Sonderregelung für Arbeiten, die von einer nach dem BSVG in der Unfallversicherung pflichtversicherten Person in Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau und der Reparatur von Gebäuden verrichtet werden. Daraus ergibt sich im Hinblick auf § 3 Abs 1 Z 2 BSVG, daß Unfälle, die sich bei solchen Arbeiten ereignen, nur dann als Arbeitsunfälle gelten, wenn d... mehr lesen...