Norm
ASVG §175 Abs3Rechtssatz
Die Heranziehung zu privaten Diensten durch den Vorgesetzten kann dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn der Versicherte berechtigterweise annehmen konnte, noch im Rahmen seines Dienstverhältnisses zu handeln, zur Befolgung der Weisungen verpflichtet zu sein bzw sie nicht ablehnen zu können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085032Dokumentnummer
JJR_19930415_OGH0002_010OBS00058_9300000_002