Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Die Mithilfe beim Hausbau einer Hilfskraft des Betriebes, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit in der Landwirtschaft erfolgt, wird zwar im Interesse des landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes geleistet, hat aber keinen unmittelbaren Einfluß auf die Verbesserung der Organisation des Betriebes. Versicherungsschutz hiefür wird vom Gesetzgeber aber nur im Fall des § 175 Abs 3 Z 4 ASVG vorgesehen, dh wenn sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für einen anderen landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieb verrichtet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084690Dokumentnummer
JJR_19910528_OGH0002_010OBS00141_9100000_001