Norm: KartG 1988 §80 Z4KartG 2005 §91
Rechtssatz: In der Sache bereits abgeschlossene Verfahren hinsichtlich der Gebührenbemessung sind im Rahmen der Übergangsbestimmungen des KartG 2005 den nicht fortzusetzenden Verfahren gleichzuhalten und ist dementsprechend nach § 91 KartG 2006 weiter das KartG 1988 anzuwenden. Entscheidungstexte 16 Ok 2/06 Entscheidungstext OGH 04.07.20... mehr lesen...
Begründung: Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (§§ 31 ff KartG) eine Geldbuße gemäß § 142 KartG in der Höhe von 7.000 Euro rechtskräftig auferlegt (ON 21). Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (Paragraphen 31, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 13. 10. 2000, 26 Kt 413/00-1, meldeten der Ö*****, der Ö***** und die Ö***** AG einen Beteiligungserwerb von 74 % an der Ö***** AG durch die S***** GmbH - nach Abspaltung zur Neugründung - als anmeldebedürftigen Zusammenschluss iSd § 42a Abs 1 KartG an. Mit Schriftsatz vom 13. 10. 2000, 26 Kt 413/00-1, meldeten der Ö*****, der Ö***** und die Ö***** AG einen Beteiligungserwerb von 74 % an der Ö***** AG durch die S***** GmbH - nach Abspaltung zur Neugr... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §44aKartG 1988 §80
Rechtssatz: Durch die Neueinführung des § 44a KartG ist im § 80 KartG (Auslösung einer Rahmengebühr) keine inhaltliche Änderung eingetreten. Entscheidungstexte 16 Ok 2/01 Entscheidungstext OGH 05.09.2001 16 Ok 2/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115792 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Verfahren zur Entscheidung über den Feststellungsantrag einer Amtspartei nach § 8a KartG, der zur Gänze erfolglos blieb, mit Beschluss ON 28 ausgesprochen, dass die Festsetzung einer Rahmengebühr entfällt, weil der Antragsgegner für eine Gebühr nach § 80 Z 10b KartG, wenn das Verfahren auf Antrag einer Amtspartei eingeleitet wurde, nur dann zahlungspflichtig sei, wenn dem Antrag zumindest teilweise stattgegeben werde. Mit dem nunmehr angefochtenen... mehr lesen...
Norm: GEG 1962 §2 Abs2KartG 1988 §80KartG 1988 §82KartG 1988 §85KartG 1988 §87
Rechtssatz: Für ein von einer Amtspartei oder von Amts wegen vom Kartellgericht eingeleitetes Verfahren, das völlig erfolglos blieb, ist nicht nur keine Rahmengebühr festzusetzen, sondern gemäß § 2 Abs 2 GEG 1962, auf den § 87 KartG für die Einbringung verweist, auch zu bestimmen, dass die gerichtlichen Gebühren aus Amtsgeldern zu tragen sind. Ent... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §80 Z1KartG 2005 §91 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 80 Z 1 KartG ist die Rahmengebühr für das Verfahren über einen Antrag auf Genehmigung eines Kartells zu entrichten, ohne daß diese Bestimmung unterscheidet, in welcher Weise der Antrag in diesem Verfahren erledigt wurde, ob er zurückgewiesen, das Kartell antragsgemäß genehmigt oder der Antrag auf Genehmigung abgewiesen und die Durchführung des Kartells untersagt wurde. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §80 Z1KartG 1988 §82 Z1
Rechtssatz: Gegen die Vorschriften des § 80 Z 1 und § 82 Z 1 KartG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte Okt 1/94 Entscheidungstext OGH 27.06.1994 Okt 1/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0063732 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Das Kartellgericht genehmigte mit den Beschlüssen Kt 290/88-36 und Kt 1469 bis 1473/88 vom 29.12.1988 den an die Stelle eines früheren Marktregelungsvertrages (K 85) getretenen Kartellvertrag (Konsortialvertrag; *****) zwischen den Skierzeugern H*****, F*****, B*****, A***** und K***** und die sogenannten "Säulenverträge" zwischen dem jeweiligen Erzeuger und seinen Vertragshändlern und ordnete die Eintragung dieser Verträge in das Kartellregister an. Mit dem angefochte... mehr lesen...
Begründung: Das Kartellgericht genehmigte mit den Beschlüssen Kt 290/88-36 und Kt 1469 bis 1473/88 vom 29.12.1988 den an die Stelle eines früheren Marktregelungsvertrages (K 85) getretenen Kartellvertrag (Konsortialvertrag; Top Ski Förderungsvereinbarung) zwischen den Skierzeugern Head, Fischer, Blizzard, Atomic und Kästle und die sogenannten "Säulenverträge" zwischen dem jeweiligen Erzeuger und seinen Vertragshändlern und ordnete die Eintragung dieser Verträge in das Kartellregiste... mehr lesen...
Begründung: Das Kartellgericht genehmigte mit den Beschlüssen Kt 290/88-36 und Kt 1469-1473/88 vom 29.12.1988 den an die Stelle eines früheren Marktregelungsvertrages (K 85) getretenen Kartellvertrag ("*****SKI-Förderungsvereinbarung") zwischen den Skierzerzeugern ***** und ***** (als "Konsortialvertrag") und die sogenannten "Säulenverträge" zwischen den einzelnen Erzeugern und deren Vertragshändlern und ordnete die Eintragung dieser Verträge in das Kartellregister an. Mit dem ang... mehr lesen...
Begründung: Das Kartellgericht genehmigte mit den Beschlüssen Kt 290/88-36 und Kt 1469 bis 1473/88 vom 29.12.1988 den an die Stelle eines früheren Marktregelungsvertrages ***** getretenen Kartellvertrag (Konsortialvertrag; T***** Förderungsvereinbarung) zwischen den Skierzeugern H*****, F*****, B*****, A***** und K***** und die sogenannten "Säulenverträge" zwischen dem jeweiligen Erzeuger und seinen Vertragshändlern und ordnete die Eintragung dieser Verträge in das Kartellregister a... mehr lesen...
Begründung: Das Kartellgericht genehmigte mit den Beschlüssen Kt 290/88-36 und Kt 1469 bis 1473/88 vom 29.12.1988 den an die Stelle eines früheren Marktregelungsvertrages (K 85) getretenen Kartellvertrag (Konsortialvertrag; Top Ski Förderungsvereinbarung) zwischen den Skierzeugern Head, Fischer, Blizzard, Atomic und Kästle und die sogenannten "Säulenverträge" zwischen dem jeweiligen Erzeuger und seinen Vertragshändlern und ordnete die Eintragung dieser Verträge in das Kartellregiste... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §80 Z1
Rechtssatz: Besteht zwischen den Erzeugern ein Kartellvertrag ("Konsortialvertrag") und zwischen jedem einzelnen Erzeuger und seinen Vertragshändlern ein weiterer (vertikaler) Kartellvertrag ("Säulenvertrag"), ist für jeden "Säulenvertrag" jeweils gesondert die Rahmengebühr zu entrichten, auch wenn er durch den "Konsortialvertrag" vorgezeichnet war. Entscheidungstexte O... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §36KartG 1972 §40KartG 1972 §80KartG 1972 §81 Abs1
Rechtssatz: Bei umfangreichen Verbandsempfehlungen kann es aus Gründen des Übersichtlichkeit zweckmäßig sein, das Registerblatt unterzuteilen. Entscheidungstexte Okt 46/73 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 Okt 46/73 Beisatz: Verbandsempfehlung der österreichischen Druckformenhersteller. (T1) Veröff: ÖBl 1974,67 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §80
Rechtssatz: Unter "jeder" Verbandsempfehlung im Sinne des § 80 KartG muß die einzelne, formal getrennt überreichte Anmeldung mit ihrem ganzen Inhalt verstanden werden. Entscheidungstexte Okt 46/73 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 Okt 46/73 Beisatz: Verbandsempfehlung der österreichischen Druckformenhersteller. (T1) Veröff: ÖBl 1974,67 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §36KartG 1972 §40KartG 1972 §80KartG 1972 §81 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein und dieselbe gesetzliche Interessenvertretung mehrere Verbandsempfehlungen registrieren läßt, so ist für jede Empfehlung ein gesondertes Registerblatt mit einer - jeweils neuen - Registerzahl zu verwenden. Für ein marktbeherrschendes Unternehmen ist, mag es auch für mehrere Waren oder Leistungen marktbeherrschend sein, gemäß § 80 KartG nur EIN Registerblatt... mehr lesen...