Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** als Wohnungseigentumsorganisatorin eine Wohnhausanlage errichtet, wobei sie keinen Generalunternehmer beschäftigte, sondern mit den einzelnen Professionisten direkt kontrahierte. Die Zweitbeklagte hat im Auftrag der Erstbeklagten keramische Bodenfliesen in dieser Wohnhausanlage verlegt. Zwischen Erstbeklagter und Zweitbeklagter wurde eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Benützungsbewilligung ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeWGG §1
Rechtssatz: Der Vertrag, mit dem eine gemeinnützige Genossenschaft einem Mitglied die Nutzung einer Wohnung überlässt, ist kein Mietverhältnis, sondern ein einen Vertrag sui generis darstellender Nutzungsvertrag. Dies hat jedoch nur zur Folge, dass das Nutzungsrecht von der Mitgliedschaft als Genossenschafter abhängt und daher auch mit dieser erlischt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 DIIABGB §1090 IIeWGG §1 1940
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Androhung der Auflösung von Nutzungsverträgen ein adäquates Mittel zur Durchsetzung des Anspruches der Genossenschaft auf geringfügige Zahlungen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 620/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 7 Ob 620/76 Veröff: NZ 1980,183 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Der Inhaber einer Genossenschaftswohnung kann auch durch Erklärung gegenüber der Genossenschaft auf seine Rechte an der Wohnung zugunsten eines bestimmten Dritten verzichten, wobei freilich der beabsichtigte Erfolg - nämlich der Abschluß eines Nutzungsvertrages mit dem begünstigten Dritten - auch hier gegen den Willen der Genossenschaft und ohne deren Mitwirkung nicht erreic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Mangels abweichender Satzungsbestimmungen oder Vertragsbestimmungen können Nutzungsrechte von zunächst Berechtigten vertraglich einem Dritten abgetreten werden. Die "Vertragsübernahme" wird erst voll wirksam, wenn auch die Genossenschaft der Vereinbarung zwischen dem ursprünglichen Berechtigten und seinem Rechtsnachfolger zugestimmt hat. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1090 IIeWGG §1 ffWGG §7
Rechtssatz: Die weitergehende Ähnlichkeit des Nutzungsvertrages über eine Genossenschaftswohnung ( WGG ) mit einem Bestandvertrag rechtfertigt es, die bestandrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden, soweit das Gesetz, die Satzung oder der einzelne Nutzungsvertrag nichts anderes bestimmen und die gleichlaufende Interessenlage eine solche Anwendung gestattet ( hier Übertragung der Nutzungsrechte ).... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1WGG 1940 §7
Rechtssatz: Die Witwe des Mitgliedes einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft kann nicht zur Räumung der Wohnung, deren Innehabung an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden ist, verhalten werden, ohne daß geprüft wird, ob die Weigerung des Genossenschaftsvorstandes, die Witwe als Mitglied aufzunehmen, gerechtfertigt ist; auch wenn die Satzungen der Genossenschaft dem Vorstand das Recht geben, über die ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz: Die Aufnahme kann weder aus nicht aus der Satzung hervorgehenden Gründen abgelehnt werden noch steht dem Erben ohne Rücksicht darauf, ob er die Voraussetzungen erfüllt, ein unbedingtes Eintrittsrecht zu. Der der Satzung innewohnende Gemeinnützigkeitsgedanke allein schon kann unter Umständen die Ablehnung der Aufnahme des Erben begründen. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AWGG 1940 §1 ff
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 13 MG ist auf das Benützungsrecht der Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 300/66 Entscheidungstext OGH 28.09.1966 6 Ob 300/66 Veröff: JBl 1967,484 = ImmZ 1967,285 = MietSlg 18478(24) European Case La... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BWGG 1940 §1 ff
Rechtssatz: Eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft kann die Aufnahme des von den Erben eines verstorbenen Mitgliedes bezeichneten Übernehmers in die Genossenschaft aus dem Grund des § 19 Abs 2 Z 13 MG ablehnen. Entscheidungstexte 6 Ob 300/66 Entscheidungstext OGH 28.09.1966 6 Ob 300/66 Veröff: MietSlg 18619(24) ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz: Zum Begehren auf Rückübertragung von treuhändig überlassenen Mitgliedschaftsrechten an einer Wohnbaugenossenschaft samt dazugehörigen Nutzungsrechten an einer Genossenschaftswohnung. Entscheidungstexte 6 Ob 210/65 Entscheidungstext OGH 02.09.1965 6 Ob 210/65 Veröff: MietSlg 17725(31) European Case Law ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist auch heute in voller Wirksamkeit; es wurde durch § 1 Abs 2 RechtsüberleitungsG nicht aufgehoben. VerfGH vom 24.03.1960, B 278/58 GlRS VerwGH vom 07.07.1952, Z 2270/49 Entscheidungstexte 7 Ob 580/56 Entscheidungstext OGH 22.05.1957 7 Ob 580/56 Auch; Veröff: EvBl 1957/419 S 659 = ImmZ 1958,92 = MietSlg 605... mehr lesen...
Die klagende Partei hat das Mietverhältnis mit den Beklagten unter Berufung auf § 19 Abs. 1 MietG. mit der Begründung: gerichtlich aufgekundigt, daß es sich um eine Werkswohnung der S.-AG. handle, keiner der Gekundigten dort mehr beschäftigt sei, die Wohnung aber dringend zur Unterbringung anderer Arbeitnehmer benötigt werde. Demgegenüber wendeten die Beklagten unter anderem ein, daß es sich bei der aufgekundigten Wohnung keinesfalls um eine Werkswohnung, sondern um eine Mietwohnung ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 H5WGG 1940 §1
Rechtssatz: Wenn ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen auf Grund eines Übereinkommens mit einem bestimmten Unternehmen verbunden ist, Wohnungen in einem Haus für die Arbeiter und Angestellten dieses Unternehmens zur Verfügung zu stellen, liegt ein wichtiger Kündigungsgrund nach § 19 Abs 1 MG vor, wenn ein dringender Bedarf nach Wohnungen für weitere Angestellte oder Arbeiter gegeben ist. Eine Interessenabwägung ... mehr lesen...