Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Der Vertrag, mit dem eine gemeinnützige Genossenschaft einem Mitglied die Nutzung einer Wohnung überlässt, ist kein Mietverhältnis, sondern ein einen Vertrag sui generis darstellender Nutzungsvertrag. Dies hat jedoch nur zur Folge, dass das Nutzungsrecht von der Mitgliedschaft als Genossenschafter abhängt und daher auch mit dieser erlischt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020645Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009