Der erstbeschwerdeführenden gemeinnützigen Bauvereinigung wurde mit dem angefochtenen Bescheid aufgetragen, gemäß § 29 Abs. 3 WGG die bare Rückerstattung einer gesetzlich nicht gedeckten Gewinnausschüttung für die Geschäftsjahre 1969 bis 1995 in Höhe von rund S 8 Mio an die gemeinnützige Bauvereinigung herbeizuführen. Die ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof dagegen erhobene Beschwerde verbanden die Beschwerdeführer mit dem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: VwGG §30 Abs2;WGG 1979 §29 Abs3;Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG Wr 1989 §10;
Rechtssatz: Stattgebung - Auftrag, gemäß § 29 Abs. 3 WGG die bare Rückerstattung einer gesetzlich nicht gedeckten Gewinnausschüttung für näher bezeichnete Geschäftsjahre in bestimmter Höhe an die geme... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 26. März 1999 ersuchte die belangte Behörde, die (offensichtlich) von der Absicht der Beschwerdeführerin, unternehmenseigene Wohnungen an ihre Alleingesellschafterin (Agro Linz Melamin GesmbH) zu verkaufen, erfahren hatte, um Übermittlung einer Kopie des diesbezüglichen Rechtsgutachtens. Die Beschwerdeführerin teilte mit Schreiben vom 13. April 1999 mit, dass der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens nicht von ihr erteilt worden sei und sich dieses nicht in ihre... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs3;WGG 1979 §29;WGG 1979 §35 Abs2 Z2;WGG 1979 §35 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Eingangssatz des § 35 Abs. 2 WGG ist die Anerkennung "unbeschadet der Bestimmung des § 29 zu entziehen", was dahin zu verstehen ist (arg: "unbeschadet"), dass die Entziehung auch ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 29 Abs. 3 WGG erfolgen kann. Die diesbezüglich von Korinek (... mehr lesen...
Die OÖ Landesregierung erließ unter dem Datum 10. Mai 1993 einen Bescheid, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Gemäß § 29 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 wird der "X-Ges.m.b.H." aufgetragen, die in den Prüfberichten über die Geschäftsjahre 1990 und 1991 ausgesprochenen Mängel binnen 12 Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides zu beheben. Das Unternehmen hat somit a) die am 28. 6. 1990, 16. 12. 1991 und 29. 9. 1992 gefaßten Generalversammlungsbeschlüsse, die de... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Ein bescheidmäßiger Auftrag nach § 29 Abs 3 WGG setzt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung "die Behebung der festgestellten Mängel", also von Mängeln voraus, die anläßlich der auf bereits zurückliegende Vorgänge bezogenen Prüfung durch den Revisionsverband festgestellt worden sind, weshalb diese Bestimmung keine Rechtsgrundlage dafür bietet,... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §10 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Der im § 29 Abs 3 WGG verwendete Begriff "Mängel" ist zwar im WGG nicht umschrieben, ungeachtet dessen aber inhaltlich jedenfalls soweit vorherbestimmt, daß er (hier) schon angesichts der finanziellen Größenordnung (hier: die Berechnung der Gewinnausschüttung für zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Geschäftsjahre hätte ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GmbHG §15 Abs1;VwRallg;WGG 1979 §10 Abs1;WGG 1979 §10 Abs4;WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Im Wortlaut des § 29 Abs 1 WGG, wonach die gesamte Geschäftsführung gemeinnütziger Bauvereinigungen der behördlichen Überwachung unterliegt, kommt nicht zum Ausdruck, daß lediglich die Tätigkeit der Geschäftsführer (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist - seinem Vorbringen zufolge - Vorstandsmitglied der Hauptgenossenschaft XY, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H. und seit 1. Juni 1989 auch Geschäftsführer dieser Genossenschaft. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Abberufung des Bruders der nunmehr für das Ressort Wohnbauförderung, Präsidialabteilung IV, des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Landesrätin habe diese eine Sonderprüfung der Genossenschaft veranlaßt, als deren Ergebnis das n... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;WGG 1979 §35 Abs1;WGG 1979 §35 Abs3;
Rechtssatz: § 29 Abs 3 und § 35 Abs 1 WGG einschließlich des § 29 Abs 1 und des § 35 Abs 3 WGG regeln ihrem eindeutigen Wortlaut zufolge ausschließlich das Verhältnis zwischen der Landesregierung als Aufsichtsbehörde über eine Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft und dieser Genossenschaft, betreffen ... mehr lesen...
Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §29 Abs1;WGG 1979 §29 Abs3;
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Behebung von Mängel nach § 29 Abs 3 WGG BGBl 139/1979 ist nur dann zulässig, wenn eine gemeinnützige Bauvereinigung einer Anordnung zur Abstellung von Mängeln im Sinne des § 29 Abs 1 WGG nicht nachgekommen ist. Eine falsche Protokollwiedergabe stellt einen Mangel im Sinne des § 29 Abs 1 WGG dar. ... mehr lesen...