RS Vwgh 1994/11/29 94/05/0114

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §29 Abs3;

Rechtssatz

Ein bescheidmäßiger Auftrag nach § 29 Abs 3 WGG setzt nach dem Wortlaut dieser Bestimmung "die Behebung der festgestellten Mängel", also von Mängeln voraus, die anläßlich der auf bereits zurückliegende Vorgänge bezogenen Prüfung durch den Revisionsverband festgestellt worden sind, weshalb diese Bestimmung keine Rechtsgrundlage dafür bietet, einer Bauvereinigung ein bestimmtes künftiges Verhalten bescheidmäßig aufzutragen. Sollte ein zum Gegenstand eines Auftrages gem § 29 Abs 3 WGG gemachter Mangel bei der Prüfung eines künftigen Geschäftsjahres neuerlich festgestellt werden, so müßte auch hinsichtlich dieses Geschäftsjahres ein entsprechendes Auftragsverfahren durchgeführt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050114.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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