Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ist das nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes und nicht nur der letzte zur Auflösung führende Vorfall zu prüfen (8 ObA 294/94). Das außerdienstliche Verhalten muß sich aber auf das Arbeitsverhältnis in der Weise auswirken, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger habe sich durch das Nachmachen des Handzeichens eines Vorgesetzten auf einem Rechnungsbeleg vertrauensunwürdig im Sinne des § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG gemacht, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger habe sich durch das Nachmachen des Handzeichens eines Vorgesetzten auf einem Rechnungsbeleg vertrauensunwürdig im ... mehr lesen...
Entscheidungsgeünde: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin in ihrer Rechtsrüge, ihr Geschäftsführer hätte die Entlassung nur im Einvernehmen mit dem Werkstättenleiter F*** aussprechen können, der Geschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 2.Mai 1984 als Betriebsschlosser beschäftigt. Am 29.Jänner 1988 wurde er vom Geschäftsführer Adolf B*** entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er insgesamt S 43.725,70 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Er sei zu Unrecht entlassen worden, da er am 25.Jänner 1988 zwar den Betrieb zu Mittag verlassen habe, doch habe er einen Arbeitskollegen ersucht, dem Produktionsleiter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 6. April 1987 bei der beklagten Partei als Bürokaufmann tätig. Sie hatte nach der Hauptschule eine dreijährige kaufmännische Lehre bei der Firma K*** absolviert, war in verschiedenen Abteilungen, darunter auch in der Buchhaltung, jeweils über mehrere Monate ausgebildet worden und hatte die Lehre erfolgreich mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Beim Vorstellungsgespräch mit dem Beklagten erklärte dieser der Klägerin, daß es ihre Aufgab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei, ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, mit der Behauptung, am 29.2.1984 ungerechtfertigt und überdies verspätet entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 77.619,49 sA brutto an Überstundenentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich eines Betrages von S 15.737,25 netto. Der Abzug des Nettobetrages beruhe auf einer Gegenforderung der beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Erkenntnis der Disziplinarkammer am Sitze der Bundesbahndirektion Linz vom 27.11.1984 entlassen. Er wurde mit diesem Erkenntnis schuldig gesprochen, zwischen seinem angeblichen Arbeitsunfall vom 8.3.1984 und den Verletzungssymptomen vom 15.3.1984 durch unwahre Angaben einen ursächlichen Zusammenhang herzustellen versucht zu haben und weiters am 15.3.1984 dem dienstlichen Auftrag, sich vor dem Aufsuchen des Krankenhauses beim Bahnbetriebsar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Jänner 1975 im Betrieb der beklagten Partei als Angestellter im Außendienst (Direktionsassistent im Bereich Marketing/Region West) mit dem Dienstort in Dornbirn beschäftigt. Er war hauptsächlich mit der Vermietung und dem Verkauf von Kopiergeräten der beklagten Partei sowie mit der Kundenbetreuung befaßt. Am 16. Oktober 1981 wurde er fristlos entlassen. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung ohne rechtfertigenden Grund ausgesprochen wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe das zwischen ihm und der beklagten Partei bestehende Lehrverhältnis am 31. Mai 1983 durch vorzeitigen Austritt aus dem Grunde des § 15 Abs 4 lit b BAG beendet. Die beklagte Partei habe sich nämlich geweigert, den Kläger ab 16. Mai 1983 weiterhin auszubilden und zu beschäftigen. Der Kläger sei schon am 11. Mai 1983 aufgefordert worden, sein Werkzeug abzugeben und nach Hause zu gehen, weil er am 9. Mai 1983 ein im Hofe des Betriebes ... mehr lesen...
Norm: GAngG §26 Z5
Rechtssatz: Die Ablehnung einer Mitwirkung an der Vornahme einer Niederschrift über ein Gespräch (hier: betreffend angeblich falscher Aufzeichnungen im Dienstbuch) fällt nicht unter die Tatbestandsmerkmale des § 26 Z 5 GAngG. Entscheidungstexte 4 Ob 147/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 147/84 European Case ... mehr lesen...
Norm: GAngG §26 Z5
Rechtssatz: Die Ablehnung einer Mitwirkung an der Vornahme einer Niederschrift über ein Gespräch (hier: betreffend angeblich falscher Aufzeichnungen im Dienstbuch) fällt nicht unter die Tatbestandsmerkmale des § 26 Z 5 GAngG. Entscheidungstexte 4 Ob 147/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 147/84 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/58 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/58 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: GAngG §26 Z3
Rechtssatz: Im Rahmen des bestehenden Dienstvertrages ist der Dienstgeber berechtigt, dem Dienstnehmer einen angemessenen Posten anzuweisen, der bei einer gehobenen Stellung des Dienstnehmers mit erheblicher Verantwortung verbunden ist. Ein Dienstnehmer ist nicht berechtigt, die Übernahme eines anderen Wirkungskreises im Rahmen seines Dienstverhältnisses von der Abstellung behaupteter Mißstände abhängig zu machen. ... mehr lesen...
Norm: GAngG §26 Z3
Rechtssatz: Im Rahmen des bestehenden Dienstvertrages ist der Dienstgeber berechtigt, dem Dienstnehmer einen angemessenen Posten anzuweisen, der bei einer gehobenen Stellung des Dienstnehmers mit erheblicher Verantwortung verbunden ist. Ein Dienstnehmer ist nicht berechtigt, die Übernahme eines anderen Wirkungskreises im Rahmen seines Dienstverhältnisses von der Abstellung behaupteter Mißstände abhängig zu machen. ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Grundsätzliches zum Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. (Fälschung von Berufsdiplomen). (Hinsichtlich des dienstlichen Bereiches entgegengesetzt zu: 4 Ob 3/53, 4 Ob 32/54, 4 Ob 98/55, 4 Ob 180/57) Entscheidungstexte 4 Ob 93/56 Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 93/56 Veröff: SozM IA/d,213 = Arb 6511 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Grundsätzliches zum Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. (Fälschung von Berufsdiplomen). (Hinsichtlich des dienstlichen Bereiches entgegengesetzt zu: 4 Ob 3/53, 4 Ob 32/54, 4 Ob 98/55, 4 Ob 180/57) Entscheidungstexte 4 Ob 93/56 Entscheidungstext OGH 02.10.1956 4 Ob 93/56 Veröff: SozM IA/d,213 = Arb 6511 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 114/56 En... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 114/56 En... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1GAngG §26
Rechtssatz: Entlassungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob 88/50 Entscheidungstext OGH 18.12.1950 4 Ob 88/50 Veröff: EvBl 1951/56 S 100 4 Ob 9/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1958 4 Ob 9/58 4 Ob 24/63 Entscheidungstext OGH 30.04.... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z3 E3GAngG §26
Rechtssatz: RG 11.1.1940, VIII 135/40 Aus dem Umstand, daß der § 26 GAngG keine dem § 27 Z 3 AngG entsprechende Bestimmung (Entlassung wegen Übertretung des Konkurrenzverbotes) enthält, kann nicht geschlossen werden, daß der Abschluß selbständiger Geschäfte durch den Gutsangestellten ohne Genehmigung seines Dienstgebers an sich keinen Entlassungsgrund darstellen kann. Die Aufzählung der §§ 25, 26 GAngG ist nur ei... mehr lesen...