Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die sub B-LNR 16 aufgrund einer Zuschlagserteilung in einem Exekutionsverfahren zu 55/2972-Anteilen einverleibte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 279 GB *****. Mit diesen Anteilen ist laut Grundbuch „Wohnungseigentum an Garage mit 5 KFZ-Abstellpl. (Nr. 8 9 11 12 30)" verbunden. Die Wohnungseigentumsbegründung erfolgte im Jahr 2001. Der Zweitantragsteller ist ob der genannten Liegenschaft (gemeinsam mit Yvonne L*****; Eigentümerpartnerscha... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus F***** in R*****. Die Antragstellerin, die auch Verwalterin der Liegenschaft ist, hat beantragt, gemäß § 32 Abs 6 WEG 2002 eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festzusetzen. Sie begründete dieses Begehren im Wesentlichen damit, auf der Liegenschaft sei - anders als ursprünglich geplant - nur das jetzt bestehende Haus (Block C) errichtet worden. Zw... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §21WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §35
Rechtssatz: Die endgültig feststehende Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenen Objekts ist dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum gemäß § 35 WEG 2002 (vormals § 21 WEG 1975) das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht und in weiterer Folge die Neuparifizierung beziehungsweise Neufestsetzung der N... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch eine in Rechtskraft erwachsene Verurteilung des Mitangeklagten Friedrich S***** enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Johann D*****, DI Paul F*****, Manfred M*****, Herbert R*****, DI Herwig S*****, Sebastiano S*****, Gerald S***** und DI Alfred Z***** (richtig:) der Vergehen nach § 129 Abs 1 KartG schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1991 bis Ende 1997 in Wien als Organe bzw als ausdrücklich oder stillschweigend Bevollmächtigte eines... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der EZ *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und *****, GB *****. Auf der Liegenschaft, nämlich dem Grundstück ***** ist das U***** Einkaufszentrum mit einer derzeitigen Gesamtnutzfläche von 39.245,30 m2, mit der Adresse *****, errichtet. Das durch die K*****straße ***** abgeteilte, unbebaute Grundstück ***** stellt die Straßenböschung dar. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Vielzahl von Verkaufsflächen, welche v... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Norm: EO §37WEG §9 Abs2WEG §9 Abs3
Rechtssatz: Die gesamte Einwendungsposition des nicht verpflichteten Ehegatten ist in das Exekutionsverfahren, konkret in einen Exszindierungsanspruch, verlagert. Das trifft auch auf Einwendungen gegen einen Aufhebungsanspruch nach § 9 Abs 3 WEG zu. Das gesetzliche Verbot des § 9 Abs 3 letzter Satz WEG auf Aufhebung der Gemeinschaft während aufrechter Ehe und Bedarf an der Wohnung steht einer in § 9 Abs 2 WEG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB*****. Ihr Ehegatte Abdou J***** ist ebenfalls zu 99/2594-Anteilen (Anteil 11) Miteigentümer derselben Liegenschaft. Die Anteile der Eheleute J***** sind gemäß § 12 Abs 1 WEG verbunden. Die Beklagte ist zu 99/2594-Anteilen (Anteil 10), mit welchem Wohnungseigentum an W 9 verbunden ist, Miteigentümerin der Liegensch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Georg S***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs l Z l und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Jahr 1993 in Wien als verantwortlicher Bauleiter bzw als "eingesetzter Bautechniker" der S***** Baugesellschaft mbH (SBG), mit dem Vorsatz durch das Verhalten der Getäuschten die genannte GmbH unrechtmäßig zu bereichern, Verantwortliche der Stadt Wien I. im bewussten und gewollten Zusammenwirken m... mehr lesen...
Begründung: Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt die Erstantragsgegnerin darauf, dass ihr auch ohne ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt bei Abverkauf von Miteigentumsanteilen zur Wohnungseigentumsbegründung an bestimmten Wohnungen des Hauses alle Gebäudeteile und Liegenschaftsflächen außer der Wohnung, an der das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, im Eigentum verblieben seien, und sie daher darüber habe verfügen können. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbMRG §30 Abs2 Z6 EWEG 1975 §9 Abs2WEG 1975 §9 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei der Definition der "bedarfsqualifizierten" Wohnung in § 9 Abs 2 und 3 WEG eine Parallelität zu § 19 Abs 2 Z 13 MG (nunmehr § 30 Abs 2 Z 6 MRG) bzw Z 11 MG beabsichtigt. Daraus folgt keineswegs, dass die zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG entwickelte Judikatur unverändert auch auf Teilungsklagen beziehungsweise auf Exszindierungsklagen be... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann Karl ist aufrecht. Nachdem sie zunächst gemeinsam in Salzburg gewohnt hatten, erwarben sie im Jahr 1994 durch Kaufvertrag die gegenständliche Wohnung in der Gemeinde A*****, wo sie sich am 30. 5. 1994 behördlich anmeldeten. Mit Kaufvertrag vom 6. 11. 1995 erwarb die Klägerin eine Liegenschaft [in der Steiermark] mit einem Haus, deren Alleineigentümerin sie noch ist. Ihr Ehemann meldete sich mit 4. 3. 1996 von A***** ab ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbMRG §30 Abs2 Z6 EWEG 1975 §9 Abs2WEG 1975 §9 Abs3
Rechtssatz: Im Gegensatz zum WEG, das in erster Linie Schutz vor Obdachlosigkeit gewähren will, geht das MRG darüber weit hinaus, wenn man berücksichtigt, dass nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG die Kündigung auch dann verhindert werden kann, wenn nicht einmal im entferntesten die Gefahr der Obdachlosigkeit droht. Dennoch ist dem auf Teilung geklagten Ehegatten nur ein schwächerer Schutz zuz... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbMRG §30 Abs2 Z6 EWEG 1975 §9 Abs2WEG 1975 §9 Abs3
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, dass dann, wenn der Exszindierungskläger über eine Wohnmöglichkeit in einem eigenen Haus verfügt, der Gegner nach der allgemeinen Beweislastregel zu behaupten und zu beweisen habe, warum der Wohnungseigentümer kein schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Wohnmöglichkeit in der in Exekution gezogenen Eigentumswohnung hat. Vielmehr o... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z6 CWEG 1975 §9 Abs2WEG 1975 §9 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung eines schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Wohnmöglichkeit in der in Exekution gezogenen Eigentumswohnung wird nicht ausschließlich auf die Judikatur etwa zu § 30 Abs 2 Z 6 MRG einerseits oder § 14 Abs 3 MRG andererseits abzustellen sein. Wie etwa schon zu § 14 Abs 3 MRG judiziert, wird der Exszindierungskläger, wie der Eintr... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Beschluss 5 Ob 2346/96p = WoBl 1997, 283/122 (Call) = MietSlg 49.490 verwiesen (vgl auch 5 Ob 152/98h = immolex 1999, 25). Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht den Sachantrag teils zurück, teils ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller Folge, hob den erstgerichtlichen Sachbeschluss auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, daß der Nutzwertfestsetzung eine gastgewerbliche Widmung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragstellerin zugrundeliegt und diese Nutzwertfestsetzung rechtskräftig geworden ist. Dieser Umstand würde zwar einer Neufestsetzung der Nutzwerte nicht im Wege stehen, wenn sie von der wahren materiellen Rechtslage abweicht (MietSlg 39/14 ua, zuletzt 5 Ob 156/98x), doch könnte dies nur in einem Verfahren nach § 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer von vier Wohnungseigentumseinheiten der Liegenschaft EZ ***** GB *****, so auch der Wohnung top 4 in diesem Haus. Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der genannten Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an der Wohnung top 5 verbunden ist. Mit Beschluß vom 5. 1. 1989 erfolgte zu Msch 1/89 des Bezirksgerichtes K***** eine Nutzwertfestsetzung hinsichtlich dieser Liegenschaft. Grundlage der Nutzwertfestsetzung war ein... mehr lesen...