Norm
EO §37 AbRechtssatz
Bei der Beurteilung eines schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Wohnmöglichkeit in der in Exekution gezogenen Eigentumswohnung wird nicht ausschließlich auf die Judikatur etwa zu § 30 Abs 2 Z 6 MRG einerseits oder § 14 Abs 3 MRG andererseits abzustellen sein. Wie etwa schon zu § 14 Abs 3 MRG judiziert, wird der Exszindierungskläger, wie der Eintrittsberechtigte, dann auf andere (hier eigene) Wohnungen zu verweisen sein, wenn ihm dies im Einzelfall zumutbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112935Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008