RS OGH 1999/12/22 3Ob203/99w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
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Norm

EO §37 Ab
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z6 C
WEG 1975 §9 Abs2
WEG 1975 §9 Abs3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung eines schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Wohnmöglichkeit in der in Exekution gezogenen Eigentumswohnung wird nicht ausschließlich auf die Judikatur etwa zu § 30 Abs 2 Z 6 MRG einerseits oder § 14 Abs 3 MRG andererseits abzustellen sein. Wie etwa schon zu § 14 Abs 3 MRG judiziert, wird der Exszindierungskläger, wie der Eintrittsberechtigte, dann auf andere (hier eigene) Wohnungen zu verweisen sein, wenn ihm dies im Einzelfall zumutbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112935

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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