Norm
EO §37Rechtssatz
Die gesamte Einwendungsposition des nicht verpflichteten Ehegatten ist in das Exekutionsverfahren, konkret in einen Exszindierungsanspruch, verlagert. Das trifft auch auf Einwendungen gegen einen Aufhebungsanspruch nach § 9 Abs 3 WEG zu. Das gesetzliche Verbot des § 9 Abs 3 letzter Satz WEG auf Aufhebung der Gemeinschaft während aufrechter Ehe und Bedarf an der Wohnung steht einer in § 9 Abs 2 WEG geregelten Exekutionsführung auf das gemeinsame Wohnungseigentum nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114518Dokumentnummer
JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_001