RS OGH 2000/12/12 5Ob196/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2000
beobachten
merken

Norm

EO §37
WEG §9 Abs2
WEG §9 Abs3

Rechtssatz

Die gesamte Einwendungsposition des nicht verpflichteten Ehegatten ist in das Exekutionsverfahren, konkret in einen Exszindierungsanspruch, verlagert. Das trifft auch auf Einwendungen gegen einen Aufhebungsanspruch nach § 9 Abs 3 WEG zu. Das gesetzliche Verbot des § 9 Abs 3 letzter Satz WEG auf Aufhebung der Gemeinschaft während aufrechter Ehe und Bedarf an der Wohnung steht einer in § 9 Abs 2 WEG geregelten Exekutionsführung auf das gemeinsame Wohnungseigentum nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114518

Dokumentnummer

JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten