RS OGH 1999/12/22 3Ob203/99w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1999
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Norm

EO §37 Ab
MRG §30 Abs2 Z6 E
WEG 1975 §9 Abs2
WEG 1975 §9 Abs3

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat bei der Definition der "bedarfsqualifizierten" Wohnung in § 9 Abs 2 und 3 WEG eine Parallelität zu § 19 Abs 2 Z 13 MG (nunmehr § 30 Abs 2 Z 6 MRG) bzw Z 11 MG beabsichtigt. Daraus folgt keineswegs, dass die zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG entwickelte Judikatur unverändert auch auf Teilungsklagen beziehungsweise auf Exszindierungsklagen bei Ehegattenwohnungseigentum übertragen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112932

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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