Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien waren Lebensgefährten und bewohnten mit dem im Jahr 2005 geborenen gemeinsamen Kind eine vom Kläger gemietete Wohnung. Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 18. Juni 2007 wurde dem Kläger gemäß § 382b EO für die Dauer von drei Monaten das Betreten der Wohnung und die Rückkehr in ihre unmittelbare Umgebung verboten. Er brachte am 13. August 2007 eine gegen die Beklagte gerichtete, auf titellose Benützung der Wohnung gestützte Räumungsklage ein. Die... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 2004 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien 19, auf der ein Doppelhaus errichtet ist (Anteile der Antragsteller: je 197/788-Anteile der Antragsgegnerin: 197/394). Jeder Doppelhaushälfte ist eine Gartenfläche (bezeichnet als 1 bzw 2) als Zubehör zum Wohnungseigentum (an Wohnung 1 bzw 2) zugeordnet. Die jeweiligen Rechtsvorgänger der Parteien, die am 27. 12. 1998 den Wohnungseigentumsvertrag geschlossen hatten, ließen als Grenze zwisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hauptmieter einer Wohnung, die die Streitteile während ihrer mittlerweile aufgelösten Lebensgemeinschaft gemeinsam mit dem am 5. 9. 2004 geborenen Sohn bewohnten. Die alleinige Obsorge hinsichtlich des Sohnes steht der Beklagten zu. Der Kläger leistet für ihn einen monatlichen Unterhalt von EUR 328 und bezahlt darüber hinaus die Kosten einer privaten Krankenversicherung. Mit Schreiben vom 31. 1. 2006 widerrief der Kläger gegenüber der Beklagten ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §12WEG 2002 §5WEG 2002 §6WEG 2002 §8
Rechtssatz: Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 5 Ob 184/03z Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 allgWEG 2002 §8WEG 2002 §9
Rechtssatz: Der Rechtstitel für die einem Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung beziehungsweise Nutzwertbestimmung, sondern zunächst einmal in der Widmung (die wiederum Grundlage des Wohnungseigentumsvertrages ist). Die rechtswirksame Widmung gibt den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und dementsprechend vom jeweili... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und Zweitantragsteller sind zu je 32/118stel Anteil, Dritt- und Viertantragsteller zu je 27/118stel Anteil Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstück Nr 318. Mit den Anteilen von Erst- und Zweitantragsteller ist untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung W 1, mit den Anteilen von Dritt- und Viertantragsteller das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 verbunden. Der Wohnung W1 ist die östlich gelegene Gartenfläche zugeordnet. Die Anteile d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antrag der Revisionswerberin auf Befassung des Verfassungsgerichtshofes "zwecks Überprüfung der §§ 81ff EheG" ist schon deshalb zurückzuweisen, weil den Parteien diesbezüglich kein Antragsrecht zukommt (SSV-NF 4/153, 6/51; 9 ObA 74/94 ua). Abgesehen davon bieten die Ausführungen der Revisionswerberin keinen Anlaß, an der Verfassungsmäßigkeit der genannten Bestimmungen zu zweifeln. Der Antrag der Revisionswerberin au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §8WEG 1975 §9
Rechtssatz: Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in § 10 Abs 3 WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §8WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §12 Abs1
Rechtssatz: § 8 WEG, der die grundsätzliche Unteilbarkeit des mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils festlegt, regelt nur die sachenrechtliche Zuordnung, daß also im Grundbuch bezüglich eines Wohnungseigentumsobjektes nur eine Person als dinglich berechtigt aufscheinen kann. Folglich regeln auch § 9 Abs 1 WEG und § 12 Abs 1 WEG nur diesen Rechtsbereich. Die obligat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 61.800,- s.A. Der Beklagte schulde einem Wiener Immobilienmakler für die Vermittlung des Verkaufes einer Liegenschaft um 5,15 Mio S eine Provision von 2 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Dieser Immobilienmakler habe der klagenden Partei die Provisionsforderung vereinbarungsgemäß zur Hälfte abgetreten. Der Beklagte wendete ein, er sei bloß Miteigentümer des Objekts gewese... mehr lesen...
Norm: AußStrG §269 ffWEG §8
Rechtssatz: Die im § 8 Abs 2 WEG angeordnete Durchführung der öffentlichen Feilbietung des Mindestanteils an der Liegenschaft verbunden mit WE hat nach den Vorschriften der §§ 269 ff AußStrG zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 47/91 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 47/91 WoBl 1991,213 (Call) = SZ 64/50 ... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, geboren am 25.11.1909, der Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 2270 Grundbuch 56.531 Maxglan mit dem Haus Girlingstraße 58 war, ist am 21.8.1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24.5.1974 verstorben. In Punkt 1 seiner letztwilligen Verfügung setzte er seine Kinder, die Erstantragstellerin und den Drittantragsteller, je zur Hälfte zu Erben ein. In Punkt 2 seiner letztwilligen Verfügung ordnete er an: "Hinsichtlich der meinem Soh... mehr lesen...
Norm: ABGB §448GBG §13GBG §94 AWEG §8WEG §9WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie die Anteile von Ehegatten am Mindestanteil nicht verschieden belastet sein dürfen, um die Grundlage für ein gleiches rechtliches Schicksal der verbundenen Anteile zu schaffen, steht auch die verschiedene Belastung von Miteigentumsanteilen eines Miteigentümers, die zu einem Mindestanteil vereinigt werden sollen, der
Begründung: von Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Die Mit- und Wohnungseigentümer Hildegard H***, mit deren 49/424 Anteilen an der Liegenschaft EZ 747 KG 67511 Rottenmann das Wohnungseigentum an dem Objekt W 4 untrennbar verbunden ist, verstarb am 22. November 1988. Ihr Nachlaß wurde am 21. Feber 1989 zu A 683/88 des Bezirksgerichtes Steyr ihren beiden Söhnen Nikolaus H*** und Hans Georg H*** je zur Hälfte eingeantwortet. Das Abhandlungsgericht bestätigte in der Einantwortungsurkunde, daß auf Grund des Erbübereinkomme... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §7WEG 1975 §8
Rechtssatz: Der Standpunkt, man könne sich bei Verkauf der Eigentumswohnung das damit verbundene Zubehörseigentum an dem Personenkraftwagenabstellplatz vorbehalten und weiterhin "Wohnungseigentümer" dieses Abstellplatzes bleiben, verstößt gegen die Grundsätze des WEG 1975, daß das Wohnungseigentum mit dem Mindestanteil untrennbar verbunden ist und der mit dem Wohnungseigentum verbundene Mindestanteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war grundbücherlicher Eigentümer von 128/1808-Anteilen der Liegenschaft EZ 746, Grundbuch Schallmoos, KG 56.537 Salzburg, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 7 untrennbar verbunden ist. Laut Bescheid des Magistrates Salzburg vom 3.2.1983 und der diesem Bescheid zugrundeliegenden Nutzwertliste waren die Mindestanteile der Wohnung top. Nr. 7 wie folgt ermittelt worden: Wohnung 54 Anteile; Terrasse 2 Anteile; PKW-Abstellplatz 7 Anteile... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war mit der Gattin des Klägers Christine, geborene K***, verheiratet. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Februar 1978, 15 Cg 67/78, geschieden. Im Jahre 1969 oder 1970 erwarb der Beklagte um den Preis von ca. Lit 13,800.000 eine Eigentumswohnung im Haus Lazise am Gardasee, Esperia 40. Die Hälfte der Barmittel für die Anschaffung der Wohnung und deren Einrichtung brachte der Beklagte selbst auf, die zweite Hälfte stellte der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §269WEG §8WEG §12 Abs2
Rechtssatz: Ist im Nachlaß ein mit Wohnungseigentum verbundener Liegenschaftsanteil vorhanden und dringen mehrere Miterben mit der Erbschaftsklage durch, ist das Begehren auf Einwilligung in die öffentliche Feilbietung berechtigt. Diese ist, weil das Verlassenschaftsverfahren beendet ist, im Wege des § 269 AußStrG durchzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 75/8... mehr lesen...
Der Beklagte ist seit 5. 7. 1979 zu 57/10 400 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 384 II KG E. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 29 der auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnungseigentumsanlage untrennbar verbunden. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Großobjekt mit über 100 Einheiten samt Hotel- und Restaurantbetrieb, Hallenbad und Sauna. Mit Wirkung vom 15. 5. 1976 wurde die Klägerin, welche mit dem Sitz in Innsbruck ein gewerbsmäßiges Hau... mehr lesen...
Norm: ABGB §431AußStrG §174 Abs2 Z2 BAußStrG 2005 §178 Abs1 Z3AußStrG 2005 §178 Abs2 Z2AußStrG 2005 §181 Abs1AußStrG 2005 §181 Abs3GBG §136 Abs1WEG 1975 §8
Rechtssatz: Wird einem Miterben mit Berufung auf die vor der Einantwortung bereits vorgenommene Erbteilung, die der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentums Rechnung tragend, dem Miterben diesen Anteil überlässt, eingeantwortet, so erwirbt er daran Eigentum nicht erst ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AWEG §8WEG §14 Abs1WEG §15WEG §18WEG §24
Rechtssatz: Umfaßt ein Verein die Mehrheit der Miteigentümer, kann bei Zutreffen der sonstigen Abstimmungserfordernisse ein vom ordnungsgemäß bestellten Vereinsvorstand gefaßter, alle dem Verein als Mitglieder angehörenden Liegenschaftseigentümer bindender Beschluß als Mehrheitsbeschluß der Liegenschaftseigentümer angesehen werden. Gegen den vereinssatzungsmässigen Vorbehalt der Ausübung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §305AußStrG §97 BAußStrG §102AußStrG §105RSchO §15RSchO §16 Abs3WEG §8WEG §10
Rechtssatz: Bei Feststellung des gemeinen Wertes einer Eigentumswohnung im Verlassenschaftsverfahren ist nebst der Ermittlung des Gebäude- und Grundwertes des Miteigentumsanteiles auch die Heranziehung ihres Ertragswertes erforderlich. Hiebei haben jedoch die hypothekarischen Belastungen des Wohnungseigentums außer Betracht zu bleiben. E... mehr lesen...
Gesetzliche Erben des ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Josef Leopold B sind dessen Gattin Aloisia B, seine Mutter Karoline W und seine Schwester Johanna B. Der Erblasser war Eigentümer von 82/1553 Anteilen der Liegenschaft EZ 32 KG N, mit welchen das Wohnungseigentum an der im 3. Stock des Hauses in W gelegenen Wohnung Nr. 12 verbunden ist. Das Erstgericht legte der Abhandlung das berichtigte Hauptinventar mit einem Aktivstand von 480 910.68 S und einem Pa... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §837 DMG §2 Abs2 Z7 C7WEG 1948 §8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17
Rechtssatz: Zur Höhe des Verwaltungshonorars bei Wohnungseigentum; wenngleich häufig zufolge unklarer oder unzureichender Honorarvereinbarungen eine Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen (Mietengesetz) wahrzunehmen ist, haben doch derartige Bestimmungen, einen völlig anderen rechtlichen Charakter und können keine unmittelbare Richtschnur für die Entlohnung d... mehr lesen...