Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (schlichte) Miteigentümer und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 934 GB ***** (Liegenschaftsadresse: *****). Die (teilweise) Wohnungseigentumsbegründung ob der Liegenschaft erfolgte im Jahr 2001 aufgrund des Wohnungseigentumsvertrags vom 27. 3. 2001. Grundlage dieses Wohnungseigentumsvertrags war das Nutzwertgutachten vom 5. 3. 2001, nach welchem das Objekt EG/1-3 aus Geschäftslokal (EG), Geschäftslokal (Sou), La... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §12WEG 2002 §5WEG 2002 §6WEG 2002 §8
Rechtssatz: Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung. Entscheidungstexte 5 Ob 184/03z Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der EZ *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und *****, GB *****. Auf der Liegenschaft, nämlich dem Grundstück ***** ist das U***** Einkaufszentrum mit einer derzeitigen Gesamtnutzfläche von 39.245,30 m2, mit der Adresse *****, errichtet. Das durch die K*****straße ***** abgeteilte, unbebaute Grundstück ***** stellt die Straßenböschung dar. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Vielzahl von Verkaufsflächen, welche v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den Revisionsrekurs gegen seine den erstinstanzlichen Sachbeschluss bestätigende Entscheidung für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 26 Abs 2 WEG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dass eine dem WEG (hier dem § 1 Abs 3 WEG 1948) widersprechende
Begründung: von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerw... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 1975 §5WEG 1975 §6 Abs1WEG 1975 §26 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung des Nutzwerts, die sich nicht am zivilrechtlichen Titel orientiert, sondern diesen in Frage stellt, kommt nicht in Betracht. In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG ist keine Korrektur vertraglicher Vereinbarungen aufgrund von Erklärungsmängel oder Willensmängeln, möglich. Eine Korrektur ist nur dort denkbar, wo die vertragliche Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt der Antragsteller darauf, dass ein Abweichen des Wohnungseigentumsvertrags vom Kaufvertrag hinsichtlich der Größe des Gartenanteils, an dem er Zubehörwohnungseigentum erwerben will, ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer einen nachträgliche Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 WEG rechtsfertigen soll. Erst nach rechtskräftiger Festsetzung der Nutzwerte sei die wahre Sac... mehr lesen...
Begründung: Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt die Erstantragsgegnerin darauf, dass ihr auch ohne ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt bei Abverkauf von Miteigentumsanteilen zur Wohnungseigentumsbegründung an bestimmten Wohnungen des Hauses alle Gebäudeteile und Liegenschaftsflächen außer der Wohnung, an der das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, im Eigentum verblieben seien, und sie daher darüber habe verfügen können. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: WEG §5WEG §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, daß der Nutzwertfestsetzung eine gastgewerbliche Widmung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragstellerin zugrundeliegt und diese Nutzwertfestsetzung rechtskräftig geworden ist. Dieser Umstand würde zwar einer Neufestsetzung der Nutzwerte nicht im Wege stehen, wenn sie von der wahren materiellen Rechtslage abweicht (MietSlg 39/14 ua, zuletzt 5 Ob 156/98x), doch könnte dies nur in einem Verfahren nach § 2... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer von vier Wohnungseigentumseinheiten der Liegenschaft EZ ***** GB *****, so auch der Wohnung top 4 in diesem Haus. Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der genannten Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an der Wohnung top 5 verbunden ist. Mit Beschluß vom 5. 1. 1989 erfolgte zu Msch 1/89 des Bezirksgerichtes K***** eine Nutzwertfestsetzung hinsichtlich dieser Liegenschaft. Grundlage der Nutzwertfestsetzung war ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Umwidmung eines WE-Objektes kann zwar grundsätzlich eine Neufestsetzung der Nutzwerte rechtfertigen (MietSlg 39/14; WoBl 1995, 28/13 ua), doch reicht hiefür die jahrelange Nichtbenützung eines als Lager gewidmeten Objektes oder dessen Funktionsverlust zufolge einer Änderung des Unternehmensgegenstandes nicht aus. Um nutzwertrelevant zu sein, müssen Umwidmungen die materielle Rechtslage verändern, weil die Nutzwertfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitparteien haben von der D***** Bauträger GesmbH, einem Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 23 Abs 1 WEG, Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** mit den darauf errichteten Häusern R*****straße 32 und 34 gekauft und sich gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator vertraglich zur
Begründung: von Wohnungseigentum verpflichtet. Das Bezirksgericht Linz hat im Außerstreitverfahren 29 Msch 1/93 auf Grund eines Gutachtens des SV Prof.... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Wohnungseigentumsanlage, wobei das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnungseigentumseinheit A-1 der Antragstellerin zusteht. Diese mit 400/5088 Miteigentumsanteilen verbundene Einheit umfaßt: a) die Wohnung A-1 im Erdgeschoß mit 56,58 m2, b) die Terrasse mit 6,5 m2, c) die Gartenflächen 1 und 2 mit insgesamt 1132,10 m2, d) das Kellerabteil A-1 mit 11,78 m2, e) die PK... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft P*****straße ***** in ***** P*****. Zu Msch 226/94i-2 des Bezirksgerichtes Neuhofen erfolgte am 27. 9. 1994 eine Nutzwertfeststellung. Demnach sind die Antragsteller Wohnungseigentümer von 592/1000stel Anteilen der Liegenschaft ***** Grundbuch ***** P***** mit dem Haus P*****straße ***** (Wohnung 2, BLNR 9, 10), die Antragsgegner Eigentümer von 408/1000stel Anteilen (Wohnung 1, BLNR 11, 12). Dies... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Eigentumswohnhaus S*****straße 51 in ***** Linz, an der nach der Festsetzung der Jahresmietwerte iSd § 2 WEG 1948 mit Entscheidung der Mietkommission vom 13. November 1951 durch die Verbücherung zu TZ 5632/55 das Wohnungseigentum begründet worden war. Die Organisation hatte die Liegenschaft mit dem Kaufvertrag vom 7. Juni 1951 erworben und die Baubewilligung vom 2. November 195... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. Mai 1988 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrte Salo B*** gegenüber den beklagten Parteien die Feststellung, sie hätten mit den Kaufverträgen vom 8.Juli 1975, 30. Juni 1977 bzw. 4.Juli 1977 und (auf Grund) des zwischen dem Kläger und Hermann T*** abgeschlossenen Kaufvertrages lediglich das Wohnungseigentum an den in den Kaufverträgen angeführten Wohnungen samt Zubehör des Hauses in der Türkenschanzstraße 19 und Sternwartestraße 68 erworben, ihnen sei ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §10WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Festsetzung der Nutzwerte hat in einem jeder Dispositionsbefugnis der Parteien entzogenen, jedoch auf Antrag einzuleitenden Verfahren für alle als Wohnungseinheiten in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft ausgehend von der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechend der konk... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 17. März 1983 beim Magistrat Graz eingebrachten Antrag begehrte die G*** A*** Wohnbaugesellschaft mbH als Wohnungseigentumsorganisator und grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 868 KG Jakomini die Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs. 1 WEG 1975 für die auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhäuser Graz, Hafnerriegel 5, 7, 9 und 11. "Das errichtete Gebäude" umfasse 84 Wohnungen. Für die 76 im Untergeschoß errichteten PKW-Einstellplätze werde k... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §6
Rechtssatz: Das Zubehör ist in die Nutzfläche nicht einzubeziehen, sondern kann bei der Nutzwertberechnung nur als Zuschlag Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte 5 Ob 21/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 21/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083248 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 1975 idF 3.WÄG §3 Abs2WEG 2002 §8 Abs1WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Grundlage der Nutzwertfestsetzung gemäß §§ 3 ff, 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung; der Außerstreitrichter (die Schlichtungsstelle: § 26 Abs 3 WEG 1975) hat diese Rechtslage von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Eine Verweisung der Parteien des Nutzwertfestsetzungsverfahrens auf den streitigen Rechtsweg ist nicht zulässig (§ 26 Abs 2 Z 6 WEG 1975 in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem Inkrafttreten des MRG; ebenso § 26 Abs 2 WEG 1975 nF in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 20 MRG). Entscheidungstexte 5 Ob 22/85 Entscheidungstext OGH 30.04.1... mehr lesen...