Norm
WEG §5Rechtssatz
Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113833Dokumentnummer
JJR_20000713_OGH0002_0050OB00177_00S0000_001