Norm: WEG 2002 §40 Abs2WEG 2002 §42 Abs2
Rechtssatz: Der Treuhänder nach § 12 BTVG wird weder in seinen bücherlichen Rechten noch an seinen sonst rechtlich geschützten Interessen dadurch verletzt, dass ein Wohnungseigentumsbewerber die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Rang dieser Treuhänderrangordnung beantragt, ohne den Treuhänder in diese Antragstellung miteinzubeziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH, von der der Antragsteller sein Eigentumsrecht ableitet, war vor der
Begründung: von Wohnungseigentum Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (TZ 1510/2007), an der zu TZ 1765/2007 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 einschließlich des namentlich genannten Treuhänders angemerkt war. Weiters war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zu TZ 2873/2007 i... mehr lesen...
Begründung: Die EZ ***** GB ***** weist ua folgenden Grundbuchstand auf: B-LNR 49: 35/14581-Anteile im Rang 4420/1983 Wohnungseigentum an W 15 St II Eigentümer: Mag. Ingrid B***** B-LNR 51: 69/14581-Anteile im Rang 1588/1984 Wohnungseigentum an W 17 St II Eigentümer: Mag. Hermann S***** B-LNR 89: 124/14581-Anteile im Rang 4421/1983 Wohnungseigentum an W 1 St III Eigentümer: Dr. Ahmadi R***** B-LNR 96: 77/29162-Anteile im Rang 4421/1983 Wohnungseigentum an W 10 St III Eigentümer: W... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist bei den im Eigentum der V*****gesmbH stehenden 393/1502-Anteilen B-LNR 21 (ua) die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG (1975) an Lager top 1, W top 2 + Kellerabteil 2, W top 3 + Kellerabteil 3 + Gang-WC, W top 12 + Kellerabteil 12 + Gang-WC, W top 14 + Kellerabteil 14 + Gang-WC, W top 21 + Kellerabteil 21 + Gang-WC, W top 23 + Kellerabteil 23 + Gang-WC, W top 24 + Kellerabteil 24, W top 28 + Kelle... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §94 Z3 DWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung erfordert den zwei... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ist eine Bauträger GmbH, die als Wohnungseigentums-Organisatorin gemeinsam mit einem Bauunternehmen Apartmenthäuser mit Eigentumswohnungen errichtet. Mit dem „Kaufantrag mit Kaufreservierung" vom 26. 1. 2005 erklärte der Antragsteller als Wohnungseigentumswerber, ein durch die angeschlossenen Pläne und die Bezeichnung bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt um einen konkret genannten Kaufpreis und zu detailliert... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs1GBG §53 Abs3WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Zur grundbücherlichen Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG bedarf es einer vom Wohnungseigentumsorganisator mit gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung unterfertigten Zusage. Entscheidungstexte 5 Ob 197/07t Entscheidungstext OGH 06.11.2007 5 Ob 197/07t Veröff: SZ 2007/167 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob der EZ 84 GB ***** die Einverleibung des Eigentumsrechts an bestimmten Anteilen und des Wohnungseigentumsrechts an im Einzelnen angeführten Objekten, die Löschung sämtlicher Anmerkungen der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975, die Verbindung der Anteile B-LNR 23 und 25 gemäß §§ 5 Abs 3, 13 Abs 3 WEG 2002, die Löschung der Pfandrechte C-LNR 10 und 13 sowie des Belastungs- und Veräußerungsverbots C-LNR 26, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 42/1506stel Anteilen der EZ ***** (B-LNR 34). Mit dem Miteigentum ist Wohnungseigentum am Dachboden (B-LNR 34 f) verbunden. Der Dachboden wird von der Wohnungseigentümerin derart ausgebaut, dass im Hoftrakt des Hauses eine Wohnung mit einer Nutzfläche von 130,17 m² samt Terrasse mit einer Fläche von 54,80 m² entstehen soll. Evenlyne K***** erwarb mit Kaufvertrag vom 10. 5. 2006 diejenigen ideellen Miteigentumsanteile an der Liegen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben weiteren, nicht verfahrensbeteiligten Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 436 Grundbuch *****, und zwar der Erstantragsteller zu B-LNR 116, der Zweitantragsteller zu B-LNR 93, die Drittantragstellerin zu B-LNR 92, der Viertantragsteller zu B-LNR 120, die Fünftantragstellerin zu B-LNR 119 und der Sechstantragsteller zu B-LNR 99 und 100. Für sämtliche Antragsteller wurde zu TZ 2595/05 im Rang TZ 1560/98 bzw 1562/98 (§ 24a Abs 2 WEG... mehr lesen...
Begründung: Bernhard P***** war zu 31/1454 Anteilen, 33/1454 Anteilen und 34/1454 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu seinen Gunsten war zu B-LNR 3 c die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG an W 38 angemerkt, zu B-LNR 5 b die Zusage an W 39 und zu B-LNR 6 b die Zusage an W 40. Bernhard P***** war zu 31/1454 Anteilen, 33/1454 Anteilen und 34/1454 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu sein... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24a Abs2WEG 2002 §40 Abs2EO §156 IEO §156 IIAEO §156 IICEO §156 IIF
Rechtssatz: Die Zuschlagserteilung bewirkt einen vollständigen Rechtsübergang der Position des angemerkten Wohnungseigentumsbewerbers auf den Ersteher gemäß §156 EO. Den zur Versteigerung gelangten Liegenschaftsanteilen des Wohnungseigentumsbewerbers haftet quasi als rechtliches Zubehör die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum bücherlich an. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentumsorganisatorin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Die Kläger kauften jeweils als Wohnungseigentumsbewerber von der Beklagten Liegenschaftsanteile, die mit einer bestimmten Wohnung im Haus A 2 verbunden sind. Zweitklägerin und Drittkläger kauften die Miteigentumsanteile gemeinsam. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes ist jeweils im Eigentumsblatt angemerkt. Sämtliche Kaufverträge entha... mehr lesen...
Begründung: Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG am gesamten Dachboden der Liegenschaft angemerkt. Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG am ges... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und Viert- bis Zwölftantragssteller sind jeweils Zusagen der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 angemerkt. Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und ... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des § 56 Abs 3 GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/03a Veröff: SZ 2003/128 ... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbWEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Ebenso wie eine Einverleibungsbewilligung kann auch eine Zustimmung zur Anmerkung nach § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 sowohl in der Urkunde über das Titelgeschäft, in einer besonderen Urkunde oder aber im Grundbuchsgesuch selbst abgegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbWEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des § 26 Abs 2 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Ents... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Während die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum die grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers im Fall des Konkurses des Wohnungseigentumsorganisators/Liegenschaftseigentümers bewirken soll, dient die Anmerkung der Übertragung dieses Rechts überdies der Sicherung des neuen Wohnungseigentumsbewerbers vor den Folgen des Konkurses des früheren Wohnungseigentumsbewerbers. ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Für die Übertragung des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums ist die Zustimmung des Wohnungseigentumsorganisators (Liegenschaftseigentümers) nicht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/03a Veröff: SZ 2003/128 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 Satz4WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung ist auch aufgrund von Rechtsgeschäften zulässig, die vor Inkrafttreten des WEG 2002 und somit vor dem 1.7.2002 abgeschlossen wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/03a Veröff: SZ 2003/128 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Das in § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 normierte Recht, eine entsprechende Anmerkung zu erwirken, steht zufolge der Bestimmung des § 26 ABGB nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen insoweit zu, als das Recht nicht seiner Natur nach eine natürliche Person voraussetzt. Eine juristische Person hat das Recht, rechtsgeschäftlich über das zu ihren Gunsten angemerkte Recht auf Einräu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1.) Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, und 2.) Heidegund L*****, vertreten durch DDr. Gerald Fürst ... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der EZ ***** GB ***** sind zu je 12500/200.000 Anteilen Carmen Claudia und Mag. Marcus L***** (B-LNR 5 und 6; TZ 8299/1999), Peter und Doris P***** (B-LNR 9 und 10; TZ 6565/2000), zu je 12500/100.000 Anteilen DI Harald K***** (B-LNR 7; TZ 6193/2000 im Range TZ 7206/1999), Ewald T***** (B-LNR 8; TZ 6194/2000 im Range TZ 7206/1999) und Dr. Andrea U***** (B-LNR 11; TZ 1328/2001 im Range TZ 7101/2000) sowie zu 37500/100.000 Anteilen die M ***** Gesellschaft ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24c Abs1WEG 2002 §40 Abs2WEG 2002 §42
Rechtssatz: Für die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 (in deren Rang Wohnungseigentumsbewerber sodann gemäß § 42 Abs 2 Z 2 WEG 2002 die Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG verlangen können) ist die Zustimmung des vom Bauträger verschiedenen Liegenschaftseigentümers vorgesehen (vgl § 24c Abs 1 WEG 1975). Der Fall des Miteigentums is... mehr lesen...
Begründung: Franz Z*****, ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Das Gutsbestandsblatt dieser Grundbuchseinlage weist Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 579 m2 aus, darunter das Grundstück 1386 mit einer Fläche von 312 m2 als "Baufl. (Gebäude)" und einer Fläche von 64 m2 als "Baufl. (befestigt)". Als Grundstücksadresse ist "S*****straße 58" angegeben. Mit der im
Spruch: erwähnten Erklärung vom 29. 4. 2002 bestätigte Franz Z*****, dass Frau Dipl.-Ing. S... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...