Norm
WEG 1975 §24a Abs2Rechtssatz
Die Zuschlagserteilung bewirkt einen vollständigen Rechtsübergang der Position des angemerkten Wohnungseigentumsbewerbers auf den Ersteher gemäß §156 EO. Den zur Versteigerung gelangten Liegenschaftsanteilen des Wohnungseigentumsbewerbers haftet quasi als rechtliches Zubehör die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum bücherlich an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120358Im RIS seit
19.01.2006Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012