RS OGH 2007/11/6 5Ob197/07t, 5Ob92/15p

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Veröffentlicht am 06.11.2007
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Norm

GBG §31 Abs1
GBG §53 Abs3
WEG 2002 §40 Abs2

Rechtssatz

Zur grundbücherlichen Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG bedarf es einer vom Wohnungseigentumsorganisator mit gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung unterfertigten Zusage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122786

Im RIS seit

06.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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