Norm
GBG §31 Abs1Rechtssatz
Zur grundbücherlichen Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG bedarf es einer vom Wohnungseigentumsorganisator mit gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung unterfertigten Zusage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122786Im RIS seit
06.12.2007Zuletzt aktualisiert am
03.11.2015