Norm
GBG §32 Abs1 litbRechtssatz
Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des § 26 Abs 2 GBG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118477Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
11.12.2014