RS OGH 2018/1/18 5Ob191/17z

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Veröffentlicht am 18.01.2018
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Norm

WEG 2002 §40 Abs2
WEG 2002 §42 Abs2

Rechtssatz

Der Treuhänder nach § 12 BTVG wird weder in seinen bücherlichen Rechten noch an seinen sonst rechtlich geschützten Interessen dadurch verletzt, dass ein Wohnungseigentumsbewerber die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Rang dieser Treuhänderrangordnung beantragt, ohne den Treuhänder in diese Antragstellung miteinzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131933

Im RIS seit

04.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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