Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Sachbeschluss aufgehoben, mit dem eine Rechnungslegungspflicht der Antragsgegner wegen Unmöglichkeit der Leistung verneint und das entsprechende Begehren abgewiesen wurde. Gegenständlich ist die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung für das Jahr 1998. Das Rekursgericht vertrat den Standpunkt, es stehe noch nicht mit ausreichender Sicherheit fest, dass die Erstellung der von den Mietern be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 23. 3. 2004 (ON 13) aufgetragen, sämtliche Belege betreffend die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten der Jahre 2000 und 2001 zu nummerieren und den Antragstellern Einsicht in diese nummerierten und geordneten Belege zu gewähren, diese Abrechnungen in bestimmten, näher bezeichneten Punkten richtig zu stellen und zu ergänzen und für das Jahr 2002 eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung zu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 GB ***** bestehend ua aus dem Grundstück Nr 140/1 (landwirtschaftlich genutzt) mit einer Fläche von 5.717 m² und dem Grundstück .145 (Baufläche - Gebäude) im Ausmaß von 435 m² (Liegenschaftsadresse A*****straße 12). Die Beklagten wollten das Grundstück 140/1 an ihre beiden Kinder übergeben, die daran jedoch kein Interesse zeigten. Daraufhin entschlossen sich die Beklagten zum Verkauf. Der Erstbeklagte erk... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der Eigentümergemeinschaft gemäß § 16 Abs 3 WEG 1975, wonach die Antragsgegnerin zur Legung einer ordnungsgemäßen Abrechnung über die Rücklage zum Ende ihrer Verwaltertätigkeit (31. 12. 1998) verpflichtet werden möge sowie dazu, den Überschuss von EUR 6.448,13 an die neue Verwalterin herauszugeben. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der Eigentümergemeinschaft gemäß Paragraph 16, Absatz 3, WEG 1975, wonach die Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, bestätigt durch die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10. 11. 1998, 40 R 425/98s, ON 16, wurde die Antragsgegnerin zur Legung der Abrechnung 1996 unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 10.000,-- verhalten. Die bisherigen Mängel der Abrechnung waren im Sachbeschluss ON 16 unter Z 1 bis 3 als gesondert zu beachten genannt. Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6WEG 2002 §34 Abs3
Rechtssatz: Im fortgesetzten Verfahren zur Erwirkung der Verhängung einer Geldstrafe als Beugemittel sind die Beschwerdepunkte konkret zu nennen. Der Antragsteller hat anzugeben, in welchen Punkten dem gerichtlichen Auftrag nicht entsprochen wurde, worauf dem Verwalter Gelegenheit zur Verbesserung zu geben ist. Alle Beschwerdepunkte sind im fortgesetzten Verfahren - allenfalls nach gerichtlicher Anleitun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6WEG 2002 §34 Abs3
Rechtssatz: Der Auftrag zur (verbesserten) Abrechnung gemäß § 17 Abs 6 WEG 1975 (nunmehr § 34 Abs 3 WEG 2002) ist nicht durch Exekution nach der EO durchsetzbar, vielmehr ist in einer Fortsetzung des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit der Verwalter seiner Verpflichtung nachgekommen ist; während dieses Verfahrens hat der Verwalter die Möglichkeit, entsprechend den aufgezeigt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit im Sinn des § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche sein (W... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden hat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447MRG §21 Abs3MRG §21 Abs5WEG 1975 §17 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs6
Rechtssatz: Der Vermieter kann nicht zu einer Leistung verurteilt beziehungsweise durch Ordnungsstrafen gezwungen werden, von der nach der Beurteilung des Verkehrs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie gar nicht erbracht werden kann, weil etwa die notwendige Mitwirkung eines Dritten nicht zu erreichen ist. Um einem Rechnungslegungsbegehre... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war vom 1.1.1993 bis 30.6.1995 Verwalterin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin begehrt, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Strafe von bis zu S 80.000,- aufzutragen, hinsichtlich der genannten Liegenschaft für den Zeitraum 1.1.1993 bis 30.6.1995 eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 WEG zu legen und hiebei insbesondere eine vollständige und für jeden einzelnen Miteigentümer nachvollziehbare und ziffernmäßig mi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs3 Satz1WEG 1975 §17 Abs6
Rechtssatz: Auch im Fall des § 16 Abs 3 Satz 1 WEG kann die Rechnungslegung schon im Außerstreitverfahren erzwungen werden. Das geeignete Mittel dazu ist die Verhängung einer Geldstrafe im Sinne des § 17 Abs 6 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 93/98g Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 93/98g ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IB1EO §354 IVAJN §29WEG idF 3.WÄG §17 Abs6
Rechtssatz: Wurde vor dem 01.01.1994 auf Grund eines Sachbeschlusses, mit dem der Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet worden war, ein Exekutionsverfahren nach den Vorschriften der EO eingeleitet, ist dieses nach den bisherigen Vorschriften fortzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 152/94 Entscheidungstext OGH 25.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor. Da die in der Kündigung angeführte Übergabefrist zur Zeit der Urteilsfällung bereits verstrichen war, hätte bereits das Erstgericht eine 14tägige Räumungsfrist anordnen müssen (§ 573 Abs 1 ZPO). Soweit dies erst durch das Berufungsgericht geschah, ändert sich dadurch nichts am wesentlichen Inhalt der bestätigenden Entscheidung. Die Berufung der Beklagten... mehr lesen...